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Sache Baumann und andere : Roman / Jan Petersen
Entstehung
Seite
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Dr. Reichel stand mit hängenden Schultern, wirrem Haar, sah jetzt noch kleiner, zerbrechlicher aus. Er hatte darum gebeten, mit seiner Frau telefonieren zu dürfen.

,, Das könnte Ihnen so passen, die soll wohl noch schnell etwas beiseiteräumen? Ist alles überflüssig, Ihre Frau weiß auch schon, was die Glocke geschlagen hat!" bekam er zur Antwort.

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Der Rechtsanwalt suchte in seinem schmerzenden, müden Kopf immer wieder nach einem Grund für diese Haussuchung, - er konnte keine Erklärung dafür finden... In seiner Woh­nung waren sie auch! Die Geheime Staatspolizei hatte es nicht nötig, für ihr Tun Erklärungen abzugeben, das wußte er als Jurist nur zu gut. Keiner Polizeiinstanz, keinem Gesetz, keinem Gerichtshof war die Gestapo verantwortlich... ,, Gesetz zum Schutz von Volk und Staat" Todesstrafe für Hoch­verrat, Brandstiftung und Anschläge gegen die Regierung. Be­schränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, Eingriffe in das Brief-, Telegrafen- und Telefongeheimnis, Haussuchungen zu jeder Tages- und Nacht­zeit, Beschlagnahmen sowie Einschränkungen des Eigentums sind zulässig...!"

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,,...

Gähnende Leere, uferlose Hilflosigkeit waren plötzlich in ihm. Er fühlte sich von aller Welt verlassen. Was wollten sie über­haupt von ihm? Nichts, nichts wußte er. Nur eines, und dies war klar und eindeutig: Wer in die heutige Staatsmaschinerie geriet, konnte vernichtet werden. Alles seit dem Gesetz ,, Zum Schutz von Volk und Staat"... Am 28. Februar 1933, nach dem in Szene gesetzten Reichstagsbrand, hatten die nationalsozialisti­schen Machthaber das bereits vorbereitete Gesetz erlassen. Als Notzustand. Als Notzustand? Dieser Vorwand, dieses Gesetz wurde die ganzen Jahre über aufrechterhalten. Es war in stän­

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