zeugten nun die endig sei, eine o für die Straf l die Wahl auf

sten eines Block die Leitung de er mußte mit de , die Arbeit ver

e schwerste und tte und da natur chwierigsten Ele von diesen Häft pensum verlang atte der Verant schweren Stand les Knüppels, un können. Gerhard

schieden ab, über nehmen. Er wies in der Strafkom

ei und diese Me

Allmählich bemerkte der Schutzhaftlagerführer Thumann, daß Gerhard die Strafkompanie in einer Weise umgestaltete, die der Absicht der SS.- Ver­waltung nicht entsprach. Eines Tages trat er in bar­scher Weise an Gerhard heran und fragte:.. Wo hast du deinen Stock, du Vogel?"- ,, Schutzhaftlagerfüh­rer. ich brauche keinen Stock!"- ,, In zehn Minuten komme ich zurück. Ich gebe dir noch einmal Gele genheit, dir einen Stock zu besorgen!"

-

Nach einer Weile kam Thumann zurück: Habe ich dir nicht gesagt, daß du dir einen Stock besorgen sollst? Schutzhaftlagerführer. ich brauche, um meine Leute zur Arbeit anzuhalten, keine Gewalt anzuwenden. Die Leute arbeiten willig. Sie leisten mehr als jedes andere Arbeitskommando."- ,, Das will ich dir zeigen!" Innerhalb fünf Minuten besorgte sich Thumann einen Knüppel, nahm Gerhard mit in die nächste Arbeitsbude, zog ihm mit dem neuen Schlagwerkzeug fünfzehn Schläge über den Hintern und drückte ihm den Stock in die Hand.., Wenn ich dich noch einmal ohne Stock bei der Arbeit sehe. kommst du selbst in die Strafkompanie.

Gerhard war nun in der peinlichen Lage, gegen seine Überzeugung mit dem Stock umhergehen zu müssen, allerdings brachte er ihn nicht in Anwen­dung.

Am nächsten Tag kam der Lagerkommandant. Die­ser hatte es offiziell verboten, daß ein Häftling einen Stock trug.

Hand von genaue liefern, daß di Tagesleistunge gen Arbeitskom diesem Nachweis ssenration zu er ach dazu, daß tal mpanie in der let auch gewisse Vor

Er fragte nun Gerhard, was er mit dem Stock täte worauf Gerhard erwiderte, daß er den Stock auf An­ordnung des Schutzhaftlagerführers tragen müsse. Der Lagerkommandant( Sturmbannführer Pauli) gebot ihm nun, den Stock wegzuwerfen.

85