mann systematisch eine Auswahl der kranken und infolge des zuchthausähnlichen Lagerregimes arbeitsunfähig gewordenen Häftlinge durchführten.
Diese kranken und entkräfteten Menschen wurden von den obengenannten Angeklagten in speziellen Transporten in die deutschen Konzentrationslager Maidanek , Auschwitz , Bergen- Belsen und Dachau überführt, um dort physisch vernichtet zu werden. Insgesamt haben die obengenannten Angeklagten mit speziellen Transporten mehr als 26000 Häftlinge in die aufgezählten Lager überführt.
8. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn, Heinrich Fresemann und Fritz Ficker in der Zeit von Februar bis April 1945 laut Verfügung von Himmler und Goebbels über 5000 Häftlinge erschossen und vergast haben. Die obengenannten Angeklagten haben im Zusammenhang mit dem Anrücken sowjetischer Truppen auf Berlin im April 1945 45 000 Häftlinge zu Fuß in Marschkolonnen aus dem Lager Sachsenhausen in Richtung OranienburgLübeck abtransportiert, um diese Häftlinge in der Ostsee zu versenken. Während des Marsches wurden auf Befehl des Angeklagten Anton Kaindl alle auf dem Marsche zurückbleibenden Häftlinge erschossen.
9. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Kurt Eccarius, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn, Heinrich Fresemann, Gustav Sorge , Wilhelm Schubert , Martin Knittler, Fritz Ficker, Menne Saathoff und Horst Hempel der SS angehörten, die durch das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg als eine verbrecherische Organisation bezeichnet worden ist.
Die Verbrechen, die die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Kurt Eccarius, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn, Heinrich Fresemann, Gustav Sorge , Wilhelm Schubert , Martin Knittler, Fritz Ficker, Horst Hempel und Menne Saathoff begangen haben, sind in den Punkten b, c und d des Artikels II, Ziffer 1, und die Verbrechen der Angeklagten Ernst
136


