Schlußfolgerungen und Akten der gerichtsmedizinischen Sachverständigenkommission und andere Tatsachen be­weisen in vollem Umfang die Schuld aller Angeklagten an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlich­keit, die in dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutsch­ land vorgesehen sind.

Die Anklage hält für bewiesen:

1. Daß die Angeklagten - der ehemalige Kommandant des deutsch - faschistischen Konzentrationslagers Sachsen­ hausen , SS- Standartenführer Kaindl, Anton, der ehe­malige zweite Lagerführer, SS- Untersturmführer Höhn, August, der dritte Lagerführer, SS- Obersturmführer Körner, Michael, der Leiter des Zellenbaues von Sachsen­ hausen , SS - Hauptscharführer Eccarius, Kurt, und der Chefarzt des Lagers, SS- Hauptsturmführer Baumkötter, Heinz als Leiter des Konzentrationslagers Sachsenhausen im Laufe mehrerer Jahre entsprechend den Verfügungen der Hitlerregierung und ihrer Straforgane Massenvernich­tungen von Lagerhäftlingen durch Erschießen, Erhängen, Vergasen in der Gaskammer und im Gaswagen, durch Ver­giften und durch Vornahme verbrecherischer Experimente durchführten.

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Die obengenannten Angeklagten sind schuldig, an der auf ihre Anweisung in Sachsenhausen durchgeführten Er­mordung von inhaftierten Kriegsgefangenen und Sowjet­bürgern sowie Bürgern der alliierten Mächte und anderer Staaten, Männern und Frauen, Jugendlichen und Greisen, Kindern und Invaliden teilgenommen zu haben.

2. Daß die Angeklagten Kaindl, Anton, Höhn, August, Körner, Michael, Eccarius, Kurt, und Baum­kötter, Heinz, in Sachsenhausen ein unmenschliches Regime für die Häftlinge geschaffen und Tag für Tag so­wohl unmittelbar als auch mittelbar durch die ihnen unter­stellten SS - Leute und das andere Dienstpersonal dieses Regime der übermäßig schweren Arbeit, des Hungers, der Folterungen und Mißhandlungen von Häftlingen unter­stützt haben.

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