Schlußfolgerungen und Akten der gerichtsmedizinischen Sachverständigenkommission und andere Tatsachen beweisen in vollem Umfang die Schuld aller Angeklagten an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutsch land vorgesehen sind.
Die Anklage hält für bewiesen:
1. Daß die Angeklagten - der ehemalige Kommandant des deutsch - faschistischen Konzentrationslagers Sachsen hausen , SS- Standartenführer Kaindl, Anton, der ehemalige zweite Lagerführer, SS- Untersturmführer Höhn, August, der dritte Lagerführer, SS- Obersturmführer Körner, Michael, der Leiter des Zellenbaues von Sachsen hausen , SS - Hauptscharführer Eccarius, Kurt, und der Chefarzt des Lagers, SS- Hauptsturmführer Baumkötter, Heinz als Leiter des Konzentrationslagers Sachsenhausen im Laufe mehrerer Jahre entsprechend den Verfügungen der Hitlerregierung und ihrer Straforgane Massenvernichtungen von Lagerhäftlingen durch Erschießen, Erhängen, Vergasen in der Gaskammer und im Gaswagen, durch Vergiften und durch Vornahme verbrecherischer Experimente durchführten.
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Die obengenannten Angeklagten sind schuldig, an der auf ihre Anweisung in Sachsenhausen durchgeführten Ermordung von inhaftierten Kriegsgefangenen und Sowjetbürgern sowie Bürgern der alliierten Mächte und anderer Staaten, Männern und Frauen, Jugendlichen und Greisen, Kindern und Invaliden teilgenommen zu haben.
2. Daß die Angeklagten Kaindl, Anton, Höhn, August, Körner, Michael, Eccarius, Kurt, und Baumkötter, Heinz, in Sachsenhausen ein unmenschliches Regime für die Häftlinge geschaffen und Tag für Tag sowohl unmittelbar als auch mittelbar durch die ihnen unterstellten SS - Leute und das andere Dienstpersonal dieses Regime der übermäßig schweren Arbeit, des Hungers, der Folterungen und Mißhandlungen von Häftlingen unterstützt haben.
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