Auf dem Territorium des Lagers in der Nähe des Krematoriums wurden von Vertretern der Außerordentlichen Staatlichen Kommission zur Feststellung von Verbrechen der deutsch - faschistischen Okkupanten zwei Gruben voll Menschenknochen und Asche in einem Umfang von 27 Kubikmetern entdeckt und freigelegt.
In den Kellern von Sachsenhausen wurden bei der Durchsuchung sorgfältig aufgestapelte Kisten mit 300000 künstlichen Metall- und Porzellanzähnen, Zahnkronen und Gebissen gefunden, die, nach Meinung der Sachverständigen, von vielen zehntausend Menschen stammen. Auf Grund der wissenschaftlich fundierten Schlußfolgerungen der Sachverständigenkommission und des beigebrachten Materials der Voruntersuchung sieht die Anklage als erwiesen an, daß die Gesamtzahl der im Lager Umgekommenen, einschließlich der zur Vernichtung in andere Todeslager Überführten, nicht weniger als 100000 beträgt.
Im Verlaufe der 9 Jahre, die Sachsenhausen bestand, gingen 200000 Menschen durch das Lager. So wurde also jeder zweite Häftling hinter den Mauern von Sachsenhausen vernichtet.
Im Namen des sowjetischen Volkes, im Namen der Familien der in diesem Lager gemordeten Menschen klage ich die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Baumkötter, Rehn, Fresemann, Brennscheidt, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel, Saathoff, Sakowski und Zander an, im Verlaufe von einer Reihe von Jahren ungeheuerliche Verbrechen begangen und nicht weniger als 100000 Menschenleben vernichtet zu haben.
Die Ergebnisse der gerichtlichen Untersuchung in der gegebenen Sache geben mir als Ankläger vollen Grund zu der Erklärung, daß die Beschuldigungen, die den auf der Anklagebank sitzenden Henkern von Sachsenhausen zur Last gelegt werden, unwiderlegbare Bestätigung gefunden haben.
Die Aussagen zahlreicher Zeugen, die vom Gericht vernommen wurden, die Geständnisse der Angeklagten selbst, die Sachbeweise, die Originaldokumente des Lagers, die dem Material der Voruntersuchung beigelegt sind, die
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