1942 etwa 16000, 1943 etwa 28000, 1944 etwa 60000, 1945 etwa 70000 Mann. Insgesamt gingen durch das Kon­zentrationslager Sachsenhausen in der Zeit seines Be­stehens etwa 200000 Häftlinge.

Seit dem verräterischen Überfall der Hitlerräuber auf die Sowjetunion bis zu dem Moment, wo die ruhmreichen sowjetischen Truppen vor den Lagertoren von Sachsen­hausen standen, wurde die Hauptmasse der Lagerhäftlinge aus kriegsgefangenen Soldaten und Offizieren der sowjeti­schen Armee, aus Bürgern und Bürgerinnen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken gebildet, die aus den zeit­weilig unter das Hitlerjoch geratenen Gebieten zwangs­weise nach Deutschland verschleppt worden waren. Tau­sende von freiheitsliebenden Sowjetmenschen wurden in Sachsenhausen unmenschlichen Qualen, Folterungen und Miẞhandlungen ausgesetzt. Nur dank dem siegreichen und raschen Vormarsch der Sowjetarmee in Deutschland gelang es einigen von ihnen, dem Tode durch die Hand Kaindls, Höhns und der ganzen SS- Bande zu entgehen.

Die Haager Konvention von 1907 und die Genfer Kon­ vention von 1929 über die Gesetze und Gebräuche der Kriegführung verboten es, einen Gegner zu töten oder zu verwunden, der die Waffen niedergelegt oder sich aus Man­gel an Verteidigungsmitteln bedingungslos ergeben hat.

Deutschland schloß sich den Beschlüssen der Haager und der Genfer Konvention an. Noch mehr, in dem deutschen Hitlergesetz über das Gerichtssystem und das Gerichts­verfahren in Kriegsgerichten in Kriegszeiten( Gesetz vom 17. August 1938) enthält der Abschnitt über das Gerichts­verfahren( Abschnitt e,§ 73-75) einen direkten Hinweis auf die Genfer Konvention von 1929. In Wirklichkeit aber dachte die Hitlerregierung gar nicht daran, sich an die Forderungen der Haager und der Genfer Konvention zu

halten.

Wie die Untersuchung festgestellt hat, vernichteten die auf der Anklagebank sitzenden SS - Unholde des Lagers Sachsenhausen im Herbst 1941 allein während einer ein­zigen» Aktion<< über 18000 russische Kriegsgefangene.

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