wieder unter menschenunwürdigsten Bedingungen an die Arbeit, bis sie förmlich in den Sielen zu Tode geschunden zusammenbrachen- und daraus schöpften deutsche Indu­strielle, deutsche Konzernherren ihre Profite. Hier haben diese Herren im letzten Sinne des Wortes aus dem Blut der Arbeiterklasse Kapital geschlagen.

Diese Herren, die finanziellen Nutznießer der faschisti­schen Barbarei, saßen nicht mit auf der Anklagebank. Für sie gibt es auch heute noch Schlupfwinkel, nämlich dort, wo auch jetzt noch der Arbeiter nichts, das Goldene Kalb aber alles gilt. Sie konnten noch einmal ihr Schäfchen ins trockne bringen, und sie haben noch einmal Gesinnungsfreunde ge­funden, die sich einen Pfifferling darum kümmern, ob ir­gendwo und irgendwann einmal Zehntausende unschuldiger Werktätiger starben, damit diese Ausbeuter gut leben konnten.

Aber der Sachsenhausen- Prozeß bleibt auch gegen diese Menschen, gegen die Nutznießer und mittelbar Schuldigen, eine Anklage, die auf die Dauer nirgends überhört werden kann. Der Sachsenhausen- Prozeß hat die Biedermanns­maske von den Drahtziehern des großen Naziverbrechens gerissen und seine Hintermänner bloßgestellt. Damit hat er die Notwendigkeit bestätigt, daß die Betriebe der Kriegs­verbrecher in die Hände der Werktätigen gehören. Nur so ist Gewähr gegeben, daß der Menschheit ein neues Sachsen­hausen und eine neue Katastrophe erspart bleiben.

Das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Be­satzungstruppen in Deutschland hat die Akten in Sachen gegen Kaindl und andere geschlossen. Die 16 Angeklag­ten haben ihre mehr als verdiente Strafe angetreten. Zwei von ihnen wurden für eine begrenzte Zeit aus der menschlichen Gesellschaft entfernt, alle anderen sind auf Lebenszeit einem Zwangsarbeitslager überwiesen worden. Die Todesstrafe konnte nicht verhängt werden, da sie auf Grund des bekannten Erlasses des Obersten Sowjets der UdSSR abgeschafft wurde.

15