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man unter guten Freunden zwar leben kann, jedoch keineswegs von ihnen.'
An der Aussage dieses Zeugen dürften wir nicht achtlos vorbeigehen, denn sie ist viel wichtiger, als es zunächst den Anschein hat... Wer die Mission eines Verteidigers übernimmt, hat die Pflicht, das Recht als Hilfe anzurufen, wenn für seine Partei die Gefahr besteht, daß ihr Unrecht zugefügt werden könnte. Weil diese Gefahr vorhanden ist, so bin ich der Rufer! Das gesamte deutsche Volk ist der steten Verdächtigung, kollektiv schuldig zu sein, unterworfen. Da dieses Volk eine so unerhörte Nachrede keineswegs verdient, muß der Vorwurf gebannt werden."
Großer Beifallssturm... Der Präsident drohte mit der Räumung des Zuhörerraumes, weil, wie er sagte, in diesem Saale für Applaus heute kein Anlaß vorliege. Neutralität sei das Diadem in der Gewissenskrone der Liga der Menschenrechte.
Erneuter großer Beifall, aber diesmal zu seinen Gunsten.
Nachdem die Ruhe wiederhergestellt war, sprach der Verteidiger weiter: ,, Auf Applaus habe ich nie Wert gelegt, besonders, wenn es sich zum Schaden der Klienten auswirken kann, was ich jedoch bei diesem Gericht nicht annehme. Wenn aber ein solcher Applaus keine bestellte Arbeit ist ich habe keinen Auftrag dazu erteilt dann zuckt es mir, in meiner Eigenschaft als Verteidiger, durch mein Gehirn: Anwalt, Du bist auf dem richtigen Wege; marschiere weiter, ohne nach links oder rechts zu schauen; dabei sei eingedenk, daß das Volk oft einen gesunden und vernünftigen Instinkt unter Beweis stellt."
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Abermaliges Händeklatschen.
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Den Verteidiger unterbrechend, bemerkte Staatsanwalt Dr. Kreuschke: ,, Ich protestiere gegen solche abwegigen Tricks, die den Nazis gut zu Gesicht standen!"
Professor Löwenstein blieb darauf die Antwort nicht schuldig:
,, Dem Herrn Anklagevertreter wäre ich außerordentlich zu Dank verpflichtet, wenn er mich in Zukunft keinesfalls mehr unterbrechen würde. Heute geht es um die Ehre eines ganzen Volkes und um keine Prüfung der Stimmbandstärke."
Warnend griff der Präsident jetzt ein:
,, Meine Herren, unterlassen Sie bitte Ihre gegenseitigen Angriffe. Ich sagte Ihnen doch schon gestern, daß das zu nichts führen kann als höchstens zu zwei Verweisen."
Der Verteidiger fortfahrend: ,, Es gibt Menschen, die, ohne daß man sie als Nazis bezeichnen kann und darf, trotzdem deren Gebräuche anwenden; damit meine ich solche, die sich auf das Recht berufen, dabei
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