,, Was will der Herr Staatsanwalt damit gesagt haben? Mich etwa als einen Nazi hinstellen? Ich habe nichts dagegen..."
Der Staatsanwalt:
,, Als einen Nazi kann ich den Herrn Verteidiger unmöglich bezeichnen, es sei denn als einen verhinderten..."
Fast zornig reagierte jetzt der Verteidiger:
,, Ihre Kinderstube mag eine gute gewesen sein, Herr Staatsanwalt, bitte beweisen Sie das auch hier."
Der Staatsanwalt erhob sich:
,, Charakter und Ehrbegriff sind Ihnen so gut bekannt wie mir. Wenn Sie, Herr Verteidiger, aber glauben, eine besondere Auszeichnung zu verdienen, weil Sie die Verteidigung übernommen haben, dann kreuzen sich unsere Ansichten auch hier. Hätten diese Horden von einer Nazibande auch Sie verteidigt? Nein, höchstens vergast! Mir scheint, Sie, Herr Professor Löwenstein, waren gerade in Ferien oder sonstwo in einem verborgenen Weltwinkel, in dem Zeitungen und Radioübertragungen nicht zugelassen waren, als man in Europa fünf Millionen Ihrer Glaubensgenossen..."
Hier unterbrach der Präsident:
,, Meine Herren, meine Herren, bitte unterlassen Sie beide die persönlichen Vorwürfe, als etwas anderes kann ich das nicht bezeichnen. Wo soll das hinführen?"
Der Verteidiger, der während der ganzen Gerichtssitzung die Ruhe bewahrt hatte, spielte das erste Mal nervös mit seinen Fingern. Plötzlich wandte er sich an den Schiedsgerichtspräsidenten und sagte: ,, Nunmehr beantrage ich die Vernehmung des Herrn Dr. Kreuschke als Zeugen."
*
*
Die Überraschung war eine allgemeine. Nach kurzer Beratung gab das Gericht bekannt, daß dem Antrag stattgegeben sei, falls der als Zeuge Aufgerufene sein Einverständnis erklären würde, weil keiner gezwungen werden kann, vor der Liga für Menschenrechte auszusagen. Herr Dr. Kreuschke gab seine Einwilligung.
,, Jetzt", so fuhr der Gerichtspräsident fort ,,, bitte ich den Herrn Staatsanwalt, den Zeugenstand zu betreten. Herr Dr. Eduard Zimmerli soll währenddessen als Anklagevertreter seines Amtes walten. Nach Vernehmung des Herrn Dr. Kreuschke tritt dieser sein Amt wieder an." Weiter verkündete er, daß der aufgerufene Vertreter der Anklage über Dinge, die irgend einen Bezug auf die Prozeßverhandlungen in Nürnberg haben, nicht gefragt werden darf.
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