betraf, aussprachen. Vorschläge über Vorschläge wurden eingebracht und lang und breit debattiert.
Drei davon kamen in engere Wahl und der des Vertreters Chinas wurde in einer darauf stattfindenden Abstimmung angenommen und anschließend noch einmal vorgelesen:
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,, Erstens: Der Verein Liga der Menschenrechte in Marburg an der Lahn , dessen Mitglieder sich durch die Äußerungen eines ausländischen Staatsbeamten in ihrer Ehre gekränkt fühlen, hat, wie es den Vorschriften der Ligastatuten entspricht, von dem Paragraph siebzehn Gebrauch gemacht, indem er das Präsidium der Liga der Menschenrechte um Beistand ersuchte. Aus Gründen, die unerörtert bleiben sollen, verzichtet die Liga darauf, gegen den in Frage kommenden Staatsbeamten, der die beleidigenden Äußerungen gemacht haben soll, bei dessen Regierung Beschwerde einzulegen. Um das Ziel, welches dem Marburger Antrage zugrunde liegt, doch zu erreichen, nämlich die Feststellung, ob das gesamte deutsche Volk an allen Naziverbrechen kollektivschuldig ist oder nicht, beschließt die zur Zeit in Genf tagende Hauptversammlung der Liga, Anklage gegen das deutsche Volk zu erheben. Mit der Durchführung dieser Prozeßaufgabe wird ein Schiedsgericht der Liga betraut, das keinerlei amtlichen Charakter besitzen und nur symbolischen Wert haben soll.
Zweitens: Mit dem Amte des Anklägers betraue man tunlichst einen Juristen, der bei den Kriegsverbrecherprozessen in Deutschland mitwirkte.
Drittens: Für den Fall, daß das unter Punkt zwei Vorgeschlagene nicht durchführbar ist, muß ein für dieses Amt geeigneter Jurist aus den in Frage kommenden Ligakreisen als Ersatzmann gewählt werden. Viertens: Es gelten die Herren Professor Urhan, Professor Weber, Dr. Rumpf und Dr. Werle symbolisch als das deutsche Volk.
Fünftens: Wenn irgend möglich, sollen Zeugen vernommen werden, die sowohl aus den Ländern kommen, welche von Hitler mit Krieg überzogen wurden, als auch solche, die deutsche Bürger sind, aber während der Hitlerzeit nicht weniger als acht Jahre in Deutschland gewohnt haben. Ob sich diese Zeugen als Nazis bekennen oder nicht, spielt keine Rolle.
Sechstens: Als Verteidiger kann nur ein Jurist aus der Mitte der Liga bestellt werden.
Siebentens: Zur Durchführung aller vorgeschlagenen Punkte mag die Hauptversammlung in Genf einen aus siebzehn Herren bes ehenden Hauptausschuß wählen, der alles in die Wege leiten soll, um dem
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