Aus: Die Schlesische Milliarde
Aus den schlesischen Blutströmen, die von 1813 bis ı815 für den wankenden Thron der Hohenzollern so reichlich vergossen wurden, keimte bald nach dem Frieden eine köstliche Saat hervor. Statt Befreiung verdoppelte Knecht- schaft, statt Erleichterung steigende Überbürdung. Fort- dauer der alten Lasten unter altem Namen oder Verwand- lung des alten Namens in einen neuen, modernen, einträg- licheren.
Die Scheidewand zwischen Stadt- und Landkommunen nicht bloß aufrechterhalten, sondern verstärkt. Die Dorf- gemeinde als willenlose Herde dem ‚„‚gnädigen“ Gutsherrn überantwortet, der zugleich Polizeiherr ist und durch seinen Patrimonialrichter das Schwert der„heiligen“ alt- preußischen Justiz über den Häuptern des Bauernvolks schwingen läßt. Der Gerichtsschulze und seine Beisitzer, von den Gutsherren ernannt, oder reiche Erbscholzen, die am Markttag sich glücklich fühlen, mit den Herren Rittern einige Flaschen Wein ausstechen und bezahlen zu dürfen; der sogenannte Gemeindevorstand mithin ganz zur Ver- fügung des raubritterlichen Systems. Weiterhin auch der „gnädige‘‘ Herr Landrat, aus und von den Rittern, d.h. im Interesse der letzteren erwählt und in diesem Interesse, welches sein eigenes ist, Treffliches leistend. Wohin der Landmann blickt, überall seine offenen und geheimen Feinde: wohin er tritt, liegt ein Fangeisen, ein Schraub- stock oder ein Schröpfstock ‚‚von Gottes und der Raubritter Gnaden“ in seinem Weg. Erst zehntet er an die Kirche, dann an den Dominialherrn, und endlich trägt er den Rest seines Schweißes ins königliche Steueramt. Bei den Ge- meindelasten ist er der Esel, dem der ‚‚gnädige‘‘ Herr so viel aufpacken läßt als nur immer möglich. Er baut die
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