Schon um dieser Möglichkeiten willen; sollte man nachsichtig sein gegen das Laster des Tabakrauchens .“
„Ich kenne ja das Zuchthaus nicht aus eigenem Erleben“, sagte Richard bedächtig,„noch nicht—— aber ich lag in Buchenwald mit einem Studienrat zusammen in einer Baracke, der seine zwei Jahre Zuchthaus in Ebrach - weggemacht hatte und nun: als ‚Sicherungsverwahrter‘ ins Lager gekommen war. Ein kluger Mensch. War seinerzeit Mitglied der Kommuni- stischen Partei geworden, ohne recht darum zu wissen. So war das zugegangen: Als Lehrer an; einer Bauakademie mußte er praktische Hochbauarbeit nachweisen, und also ging er in seinen Ferien; auf einen Bau und arbeitete dort als Maurer. Seine Baukollegen verlangten von ihm das ‚Mitgliedsbuch‘ und erklärten, nicht mit ihm arbeiten, zu dürfen, wenn er nicht ‚organisiert‘ wäre. Er war natürlich sofort damit einverstans den, daß man ihn; anmelde, und ein Vorarbeiter besorgte alles Notwendige ohne sein; weiteres Zutun. So wurde er Mit glied einer kommunistischen Bauarbeitergewerkschaft und da- mit der Kommunistischen Partei, ohne zu ahnen, daß ihm dies dereinst ganz schauderhaft ans Bein laufen würde. Er wurde wegen ‚Vorbereitung zum Hochverrat‘ ins Zuchthaus gesperrt und zwecks weiterer Erziehung zum brauchbaren Staatsbür= ger ins Lager. Na ja, das sind, ja alles olle Kamellen. Der sagte also eines Tages: mal was recht Bemerkenswertes über das Zuchthaus. Nämlich dies: ‚Es ist keine Frage, daß die Behandlung im Zuchthaus gesetzlicher ist als im Lager oder bei der Gestapo . Und doch habe ich es als eine seelische Entlastung empfunden, als ich den gestreiften Anzug ablegen durfte, ob» wohl sich meine Lage damit verschlechterte...‘ Das Leben im Zuchthause besteht, bei Lichte besehen, in der pünktlichen Innehaltung eines Abkommens mit dem Tode. Jedem, der in dieses Haus eintritt, wird eine unscheinbare Papptafel an sein Wandschränkchen geheftet, auf der in schöner Rundschrift sein Name steht mit der Unterschrift: Beginn der Strafzeit— etwa— 1. 3. 1940, Ende der Strafzeit: 28. 2. 1947. Die in: diesen Jahren beschlossene Zeit zählt der Gefangene nicht. Sein Abkommen mit dem Tode bezieht sich auf die Zeit nach dem 28. Februar 1947. Er setzt stillschweigend voraus, daß der Tod ihm diese Frist einräumen werde, und er ver hält sich dementsprechend. Dabei trägt er immer ein leicht
13 Berbig: Knast 193


