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Knast : Schatten und Gestalten einer Leidenszeit / von Johannes Berbig
Entstehung
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innerung an die Seligkeit seines- Brautstandes, an die unvergeß lichen Wochen seiner jungen Ehe, an den Bohème- Hausstand, an den Wohlstand, den Reichtum, den der gute Gott ihnen verleiht. Manchmal erzählt er auch vom Geschäft. Nicht mit jener sonst so häufig ein wenig aufdringlich in Erscheinung tretenden Freude am Gelingen, am klingenden Gewinn. Er kann beglückt von der Schönheit eines Pelzwerkes sprechen, das er vor zehn und mehr Jahren irgendwohin verkauft hat. ( Die kostbarsten Felle verließen den Brühl meist nicht; sie wanderten von einem Lager ins andere!) Ein Bisam kann un­ter seinen begeisterten Händen wieder lebendig werden.

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Als

er mir die von seinem SS. Treuhänder aufgestellte Inventur zeigte, lächelte er beinahe pfiffig, so als wolle er sagen: Sieh dir mal an, Hans, was dieser Ehrenmann in seine Tasche schwindelt. Diese Inventur ist die Grundlage für den Kaufpreis, zu dem er mein Geschäft zu erben gedenkt! ,, Die, gute Hälfte davon ist schon unter der Hand verkauft", meinte er dann und ließ die Blätter, die ihm der Anwalt nach Ueberwindung von mancherlei Widerständen seitens des Staatsanwalts doch endlich zur Einsicht in die Zelle besorgt hatte, nachlässig auf sein Bett flattern. ,, Es kommt der Tag, da alles wird ordentlich bi­lanziert werden. Aber ich mecht' ihn gar nicht er

leben!..."

Ein Unglück kommt selten allein. Die Bücherei war ein kalter Raum ohne einen Sonnenstrahl den ganzen Tag über ,, a sort of tank', wie Dickens sagen würde, ein, Regensarg', ein Tummel­platz für alle Arten von Bazillen, in dem die Anfälligkeit für allerlei Infektionskrankheiten sich verdreifachte, und so kam, was kommen mußte: ich schnappte eine bösartige Mittelohreite­rung auf, für deren Behandlung sich der Gefängnisarzt unzu­ständig erklärte. Er überwies mich zur ambulanten Behandlung an die Universitätsklinik, wo ich gut und sachgemäß betreut wurde. Als das Schlimmste überstanden war, kam der Be­fehl, mich zur bevorstehenden Verhandlung vor dem Ober­landesgericht nach Dresden zu überführen. Der gute Tüten­meister Weidhaas hatte also recht behalten. Das zeitraubende Gesellschaftsspiel des Akten- Her- und- Hinschiebens hatte da mit geendet, daß der Volksgerichtshof in Berlin die Sache mit entsprechender Weisung nach Dresden gegeben hatte, wo die Angelegenheit, um ihr den Schein der Ernsthaftigkeit der Be

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