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Knast : Schatten und Gestalten einer Leidenszeit / von Johannes Berbig
Entstehung
Seite
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Baubudenschreiber oder Hochschullehrer, seine Herzkammern

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In diesem Hause waren in einem ganz bestimmten, scharf umrissenen Sinne die Aufseher, Offiziere'. Im Grunde lebten sie ja dasselbe Leben wie die Gefangenen in einem viel­stündigen Tagesdienst hinter verschlossenen Türen und ohne jegliche geistige Anregung, ewig in Angst und Gefahr, eine ihrer zahllosen Dienstvorschriften zu verletzen. Sie führten, ihren unterschiedlich voluminösen Dienstbezeichnungen zum Trotz, ein wahres Rumpelkammerleben in Torheit, Anma Bung und Bösartigkeit; wurden im Guten und im Schlimmen denen immer ähnlicher, deren Flucht aus diesem Dasein zu verhindern ihre einzige Aufgabe war. Nur wenige waren unter ihnen, die nicht mit weit besserem Rechte als die wirklichen Insassen in eine vergitterte Zelle gehört hätten: die kleinen Diebe, Schwarzschlächter und Volksschädlinge, die vor ihnen in geheuchelter Unterwürfigkeit die Kappe zogen. Die Gefangenen aber bildeten, ähnlich wie damals im Weltkriege die Soldaten eine geschlossene Phalanx des Geistes wider sie, eine, ver­schworene Gemeinschaft'( um eine bevorzugte sprachliche Wen­dung dieser verrückten Zeit einmal sinnvoll anzuwenden), in der List, Tücke, Tarnung und Betrug zum Grundsatz erhoben worden waren. Diese allgemeine moralische Abwertung der sittlichen Haltung wurde zum gültigen Maßstab auch im Ver­kehr der Gefangenen untereinander. Der, Politische tauschte selbstverständlich mit dem Kaffeeschieber, dem Hoteldieb und dem Sittlichkeitsverbrecher( Mein Gott ! was lief nicht alles unter dieser Firma im Bau herum!) das brüderliche Du. In einem wirklich veralteten' Buche, nämlich im Staats- und Gesellschaftslexikon des Jahres 1865, fand ich später einmal über diesen Gegenstand die folgende Betrachtung:, In der Frage der Behandlung der sogenannten politischen Verbrecher liegt der Grund des Mangels der Verständigung in der Un­klarheit und Verschiedenheit der Ansichten teils über den Begriff und den Umfang der gedachten Verbrechen, teils über den Charakter derer, die dieser Verbrechen angeklagt wer den. Sollen, wenn nun schon Menschen um ihrer Ideale wil­len gestraft werden, die wegen solcher Verbrechen Verurteil­ten in den zur Verbüßung entehrender Strafen bestimmten Anstalten verwahrt werden, und soll man sie der Einzelhaft unterwerfen? Die erste Frage muß unbedingt verneint werden,

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