506 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 50.
wenn dieser sein Recht auf photographische Vervielfältigung dem Veranstalter der photographischen Originalaufnahme übertragen hat, steht auch letzterem die Ver- folgung des Entschädigungsanspruches als dessen Rechtsnachfolger zu. Die ein- zelne photographische Nachbildung muss, wenn sie als„ u nbefugte“ im gesetz- lichen Sinne gelten soll, noch innerhalb der gesetzlichen„Schutzfrist“ der Originalaufnahme hergestellt worden sein, d. h. innerhalb fünf Jahren, vom letzten Tage desjenigen Kalenderjahres ab gerechnet, in welchem die photogra- phische Originalaufnahme zuerst öffentlich erschienen oder, wenn nicht öffentlich erschienen, deren erstes Negativ entstanden ist. Nur unter der Voraussetzung, dass die Herstellung der photographischen Nachbildung noch in jene fünfjährige Schutzfrist fällt, kann von der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches wegen unbefugter Nachbildung die Rede sein, wie von einer Strafverfolgung überhaupt.
Eingegangen bei der Redaction.
Zeitungsverzeichniss von Max Gerstmann. Annoncen-Bureau in Berlin. Das vorliegende Verzeichniss für 1895 umfasst ausser den Anzeigen der verschiedensten Zeitschriften eine sorgfältig zusammengestellte Aufzählung hauptsächlich politischer und Tageszeitungen in Deutschland. Des Weiteren finden wir in dem Werkchen verschiedene Hinweise, die von grossem Ipteresse sind; z. B. Post- und Telegraphen- Gebühren, Fernsprechanstalten, Steuertarife etc.
patent-Couvert D. R. G.-M. von Max Blochwitz vormals Georg Rotter in Dresden. Wiederum eine Neuheit, wie sie ja wohl in ähnlicher Weise schon vorhanden ist, die aber durch ihre Einfachheit ausserordentlich überraschend wirkt. Das neue Couyvert, von dem uns Muster in Cabinet vorliegen, ist wohl geeignet, um einem einzelnen oder auch mehreren Cabinetbildern mit einer Schutzpappe Aufnahme zu gewähren. Das Couvert geöffnet, ist ein flaches Stück Papier, dessen beide Seitentheile übereinander geklappt werden. Der untere Theil enthält eine Metallöse, die mit einem Ring gegen Einreissen geschützt ist, und die obere Klappe enthält ein Messingband, welches durch die Oese gesteckt und umgebogen wird und so den Verschluss des Couverts leicht herbeiführt. des Absenders als Adresse bedruckt, sodass bei Probebildern z. B. der Empfänger nur das Ganze umzukehren braucht, um sofort das Bild auf die einfachste Weise an seine Adresse zurückzusenden. Die Einrichtung des Umschlages gestattet in- wendig auf den Seitenklappen Geschäftsempfehlungen oder Bestimmungen für Nachbestellungen, Preise u. dergl. anzubringen. So entnehmen wir der uns vor- liegenden Probe, dass die Preise für die Couverts bei 250 Stück Mk. 8,—, bei 1000 Stück Mk. 20,75 sind. Aufdruck erhöht natürlich den Preis; so kosten die Couverts mit Druck der Firma auf einer Seite bei 1000 Stück Mk. 38,80, bei zweiseitigen Firmadruck und Druck auf alle 4 Klappen Mk. 45,—. Wir glauben, dass dieses Couvert sich sehr bald Eingang verschaffen wird.
Personalien. Unser Mitglied Herr J. Gunkel in Heidelberg
verschied am 1. December laut uns jetzt gewordener Mittheilung ganz plötzlich
an einem Schlaganfalle. Der Verblichene war lange Mitglied des Deutschen Photo- graphen-Vereins, welcher ihm allzeit ein treues Andenken bewahren wird. Sanft ruhe seine Asche! Herr Hugo Schiel in Insterburg wurde vom Könige von Württemberg zum Hofphotographen ernannt⸗
Literatur. Deutscher Photographen-Kalender 1895
mit zwei Kunstbeilagen erscheint nächste Woche. Besprechung in nächster Nummer. Preis Mk. 1,50, bei freier Zusendung Mk. 1,60.
Das Couvert ist auf der Innenseite mit dem Namen
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