Jahrgang 
1894
Seite
467
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Nr. 47. Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 467

führen. Wenn auch zunächst betont werden musste, dass von den bisher an die Oeffentlichkeit getretenen Entwürfen aähnlicher Unternehmungen dem

vom Deutschen Photographen-Verein ausgegangenen entschieden der Vorzug zu geben sei, So ist es um so bedauerlicher für den Gebilfen, erst dann der Casse beitreten zu können, wenn sein Chef derselben als Mitglied angehört. Es müsste demzu- folge wohl eine Aenderung des§ 3 stattfinden, besonders schon in Rücksicht auf Gehilfen, welche sich in Berlin und anderen Städten aufhalten, wo ähnliche Unter- stützungsverbände theils bestehen, theils angestrebt werden, um es jedem Gehilfen möglich zu machen, der Casse als Mitglied angehören zu können.*) Obgleich an dem Entgegenkommen der Herren Chefs, diese So nothwendige und wohlthuende Einrichtung zu unterstützen, nicht gezweifelt werden soll, so wäre, wie schon be merkt, eine Aenderung nach dieser Richtung wünschenswerth.

Ferner ist in dem§ 5 nicht vorgesehen, wie sich ein Mitglied steht, welches 40 Wochen der Casse angehört, dann aber zum Militair einberufen wird. Will der betr. Gehilfe beim Ausscheiden aus dem Militairdienst wieder Mitglied der Casse sein, So steht dem ja wohl nichts im Wege; doch wäre es wohl angebracht, bei demselben nicht die gleichen Bestimmungen in Anwendung zu bringen, wie bei ganz neu aufzunehmenden Mitgliedern; besonders hinsichtlich der 40 Wochen zur Inanspruchnahme der event. Unterstützung.**)

Bei§ 9 wurde bemerkt, dass, falls hinsichtlich des Aufhörens eines Arbeits- verhältnisses die Entscheidung eines gewerblichen Schiedsgerichts oder des Ge- meinde-Vorstehers angerufen war, nicht lediglich diese Entscheidung der Beschluss- fassung seitens des Vorstandes der Casse zu Grunde gelegt werden soll, sondern der Thatbestand von Letzterem nochmals einer genauen Prüfung unterzogen werden möchtée. Als Begründung hierfür mag gelten, dass bei gleichen Anlässen schon die verschiedenen Gewerbegerichte auseinandergehende Entscheidungen der betr. Fälle herbeigeführt haben.***)

S 24, welcher bei Hauptversammlungen die Casse für jedes Vorstandsmitglied mit 50 Mk. belastet, wäre vielleicht dahin abzuändern, dass ausser freier Hin- und Rückfahrt Tagesspesen festgesetzt würden.)

Beim§ 26 war der Wunsch laut geworden, das etwa bestehende Vermögen einer event. später ins Leben tretenden Unterstützungscasse zu bewahren.)

Vereinsnachrichten.

Magdeburger Photographen-Verein.

In den prachtvoll geschmückten Ränmen desReichskanzlers(Vereinslocal) feierte am Donnerstag dem 8. November der Verein sein zehntes Stiftungsfest. So zahlreich waren die Mitglieder mit ihren Damen und Gästen erschienen, dass sich die Räume fast als zu eng erwiesen. Nach einer Festouverture hielt der 1. Vor- sitzende, Herr Theo Classens, eine fesselnde Begrüssungsrede, die mit einem be-

*) Anm. Wir möchten im Gegentheil die von uns vorgeschlagene Bestimmung als höchst vortheilhaft für die Casse bezeichnen, weil da ja dadurch ihre Einnahmen vergrössert wer den. Da im Allgemeinen anzunehmen ist, dass diejenigen Gehilfen, welche einer solchen Casse beltrcken, darauf bedacht sind, durch eigene Sparsamkeit sich gegen die Folgen unetschuldeter kelnene losigkeit zu schützen, so liegt bei ihnen auch eine Art Gewähr für ihren Soustigon(hatak 5 Ein Principal, dem also daran gelegen ist, brauchbare Mitarbeiter zu erhalten, ürfte 10 4 leichter unter den Mitgliedern der Casse finden und wird dadurch gewissermaassen zum Bei- tritt geführt. Red.. r-4.24 24 2v

22) Anm. Es erscheint uns als selbstverständlich, dass auf die Militairzeit, die Bebülpeue Rücksicht genommen wird und zwar am besten ſadnweh dss dieselbe nicht als Unterbrechung der Arbei ie der Beitragsentrichtung gilt. Red.

Thitsewit Soni dürfte che sein, hier die gewünschte Aenderung Platz greifen 2u lassen Zunächst ist zu bemerken, dass ja das gewerbliche Schiedsgericht etc. Loieselmaasaen als Instanz für den Vorstand gelten soll; daher dürfen Entscheidungen, die es 5 6 nien nfent wieder an den Vorstand zur Nachprüfung zurückverwiesen werden. Dann aber an mar nient ausser Acht lassen, dass auch nach dem Gesetze die Entscheidungen des Gewerbeschiedsgeri einfach endgiltige sind. Red.. r.

p) A3i Rierauf würde von unddter vaite gar Kein ewicht gelegt; es ware nul wünschen eth, den Betrag von 50 Mk. als Höcbstbetrag zu normiren..

) Aente Eine ola Aufbewahrung würde ihre Schwierigkeiten naben, lonn Ner coll die Verwaltung für eine etwa später zu gründende Unterstützungscasse besorgen; R 4 Ab sich eine solche Casse dann als zur Uebernahme berechtigt zu legitimiren? Red.