Jahrgang 
1894
Seite
365
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Nr. 38. Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 365

diese Fragen der Reihe nach zu behandeln, und zwar nur über die Zulassung derselben ohne jede Discussion über die Materien abzustimmen.

Ebenso fand ein zweiter Antrag, wonach schon von vornherein Ort und Zeit des Congresses(1895, Frankfurt a. M.) bestimmt wurde, Annahme.

Des Weiteren beschloss man, die erste Frage über das photographische Schutzgesetz erst nach Erledigung der sämmtlichen übrigen Fragen vorzunehmen.

Sodann wurde der Grundsatz aufgestellt, jede der einzelnen Fragen einem der Vereine als Geschäftsstelle zuzweisen. Diese Geschäftsstelle hat die Pflicht sämmtliches vorhandene Material in der betr. Angelegenbeit zu sammeln and dasselbe dem Congress für das nächste Jahr vorzulegen.

Von Seiten des Deutschen Photographen-Vereins wurde durch Herrn Schwier der Antrag eingebracht, zu den Verhandlungen des Congresses auch die Gehilfen- und Mitarbeitervereine in gleicher Weise wie die Principalvereine einzuladen und zwar nur für die Fragen, welche speciell die Gehilfen selbst mit beträfen. Jedoch sollten die Gehilfenvereine dann nicht zu den Kosten für den Congress beitragen, sondern lediglich nur für ihre Vertretung aufzn- kommen haben. In längerer Debatte warf der Vertreter des Vereins zur För- derung der Photographie in Berlin denHerren Gehilfen durchweg Neigung zur Socialdemokratie vor, während die Vertreter des Deutschen Photographen- Vereins diese Ansicht bekämpften. Leider wurde der Antrag mit allen gegen die Stimmen des Deutschen Photographen Vereins abgelehnt.

Ein zweiter Antrag von Herrn Dir. Schultz-Hencke, die Gehilfen-Vereine zu dem Congress dann einzuladen, wenn sie diesen Wunsch äusserten, wurde ebenfalls mit allen Stimmen gegen die des Deutschen Phot.-Vereins abgelehnt.

Ein dritter Antrag des Herrn Dr. Miethe hingegen, die Wünsche der Gehilfen auf schriftlichem Wege einzuforden, fand Annahme.

Nach Schluss dieser Debatte wurde von Berlin der Antrag gestellt, in dem Protokoll die Verhandlungen über diesen Punkt nicht wiederzugeben, sondern nur die drei Fragen und die Entscheidung darüber mitzutheilen. Der Vorsitzende des Deutschen Photographen-Vereins Herr K. Schwier erhob hiergegen Widerspruch und erklärte, dass er sich durch einen solchen nachträglicheu Beschluss nicht gebunden fühlen könnte, weil er den Mitgliedern des Deutschen Photographen- Vereins mündlich erst zur nächsten Wanderversammlung Bericht erstatten könne und weil auch jeder der Theilnehmer des Congresses Das, was er ge- sagt hätte, nach aussen hin verantworten müsse. Trotzdem auch von anderer Seite darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Annahme eines solchen Be- schlusses gegenüber der Erklärung des Herrn Schwier ein Schlag ins Wasser sein würde, fand derselbe dennoch gegen die Stimmen des Deutschen Photo- graphen-Vereins Annahme.

Wir bebalten uns vor, bei Gelegenheit noch ausführlicher auf diese Debatte zurückzukommen.

Hiermit fanden die Verhandlungen des ersten Tages ihren Abschluss.

Am zweiten Tage, Freitag, dem 14. d. M., konnte bereits 9 ¼½l Uhr der Beginn der Verhandlungen stattfinden; es wurde zu der tags zuvor beschlossenen Zuweisung der einzelnen Anträge an die betr. Geschäftsstellen geschritten. Zugewiesen wurde:

1. Regulirung der Gehilfenfrage und Stellenvermittelung; Einführung eines Zeugnissformulars. Regelung der Lehrlingsfrage unter Berücksichtigung, dass nicht zu viel Lehrlinge auf einmal in einem Geschäfte zu halten sind. Lehr- zeugniss etc.:

dem Verein zur Förderung der Photographie in Berlin.

2. Ueber Ausbildung von Gehilfen. Bildung von Fachschulen, namentlich

Abendschulen. Obligatorischer Besuch derselben: dem Deutschen Photographen Verein.

3. Discussion über zollamtliche Abfertigung lichtempfindlicher Sendungen: dem Rheinisch-Westfälischen Verein zur Pflege der Photographie

und verwandter Künste in Cöln a. Rh.

4. Unterstützungswesen: dem Photographischen Verein in Berlin.

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