288 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 30. b
eines Bootes, das Lichtbündel ohne gesehen und getroffen zu werden zu
passiren, zu verringern. Elektrisches Licht wird an Bord verankerter Kanonen- boote oder in einiger Entfernung von denselben und unter der Deckung von Schnellfeuerbatterieen, in welcher die Cameras aufgestellt werden, unter- gebracht. Torpedoboote, die von seewärts ungesehen in den Hafen einzudringen versuchen, werden sofort, sobald sie in die erleuchtete Zone gelangen, in der Camera aufgefangen und augenblicklich photographirt; ihr Bild wird auf einen weissen Vorhang, welcher den Hafenplan darstellt, geworfen. Die Bewegungen der Boote werden beständig und scharf während ihrer ganzen Fahrt abge- zeichnet, so dass die Kanoniere sie während dieser ganzen Zeit unter Feuer halten können. Wenn diese Versuche thatsächlich so erfolgreich, wie man ihnen nachrühmt, ausgefallen sind, so kann die Photographie zu einem werth- vollen und wichtigen Hilfsmitte] bei der Ilafenvertheidigung werden. B.
Um das Beschmutzen der Hände durch Silbersalzlösungen
zu vermeiden, wie dies bei den verschiedenen Arbeiten des Photographen an- ausbleiblich ist, sowie um diese vor der Einwirkung von Cyankalium und anderen Giften zu schützen, werden jetzt in Frankreich in den Ateliers Ueberzüge für die Finger aus ganz dünnem, durchsichtigem Naturgummi angewendet, welche nicht im mindesten den Tastsinn und die freie Beweglichkeit beeinträchtigen und der Befleckung der Finger bestens vorbeugen.(Mitgetheilt vom Patent- und technischen Bureau von Richard Lüders in Görlitz.)
Fragekasten. Fragen. 1135) Wie kann ich eine Zeichnung, welche durch Lichtdruck vervielfältigt werden soll, vor jeglicher Nachbildung schützen? 1136) Ist es gestattet, auf Dörfern am Sonntage und zwar auch während des Gottes-
dienstes photographische Aufnahmen vorzunehmen, oder sind die Bestimmungen hierüber in den verschiedenen Bezirken verschieden?
Antworten.
Zu Frage 1134) In meinen Arbeitsräumen hatten sich vor ca. 2 ½ Jahre auch Ameisen eingenistet, die ich dadurch vertrieben habe, dass ich Petroleum in die Ritzen goss. Später liess ich das Zimmer dielen, wobei sich beim Aufreissen der alten Dielen der darunter befnd- liche Sand ganz durchwühlt und von Gängen durchzogen zeigte, ohne dass jedoch noch Ameisen vorhanden waren. Es waren bei mir die sogen. fliegenden Ameisen.
Zu Frage 1135) Die Zeichnung braucht nur den Namen Desjenigen zu enthalten, welcher sie angefertigt hat und ist dadurch bis 30 Jahre nach dem Tode des Zeichners geschützt. Es kommt hier das Gesetz des Schutzes des geistigen Eigenthums(Urheberrecht) in Frage; das photographische Schutzgesetz spielt hier gar keine Rolle. Sie dürfen ein solches Bild durch Photo- graphie nur dann vervielfältigen, wenn Sie die Erlaubniss des Urhebers haben und es ist durch- aus ausgeschlossen, dass Jemand diese Photographie jetzt oder nach 5 Jahren reproducirt, selbst dann nicht, wenn die für Photographieen nothwendige Schutzbezeichnung: Ort, Jahreszahl der Aufnahme und Name des Aufnehmenden nicht darunter steht.
Zu Frage 1136) Im Allgemeinen ist es ja bis jetzt noch erlaubt, dass Sie Sonntags überall Aufnahmen machen dürfen, auch während des Gottesdienstes. Ihre Frage hat aber den Anschein, als wenn Sie nicht in geschlossenen Räumen, d. h. im Atelier oder in einem Hofe, der nur von den Kunden besucht wird und nicht Gelegenheit giebt, die Vorübergehenden durch Aufnahmen aufmerksam zu machen, Ihre Aufnahmen vornehmen wollten. Dieses dürfte unter Umständen als eine Störung der öffentlichen Ruhe aufzufassen sein und ist deshalb besser zu vermeiden. Die Bestimmungen hierüber sind zur Zeit noch überall gleich.
Eingegangen bei der Redaction: Windschild& Ranft, Trockenplattenfabrik in Dresden: Anzeige und Bestellkarte betr. Trockenplatten.
Chr. Fr. Wini er, Leipzig und Falkenstein i. V.: Preisverzeirhniss über photographische Apparate.


