Jahrgang 
1894
Seite
179
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Deutsche Photographen-Zeitung 1894.

179 Deutscher Photographen-Verein. Als neues Mitglied ist aufgenommen(angemeldet in Nr. 17 u. 18): Herr H. P. P. Hansen, Photograph, Lösning(Dänemark). b Lesezirkel 1894. Es gelangten zur Versendung am 8. Mai 1894: 2 Reihe I. Phot. Correspondenz Nr. 404. Reihe VIII. Phot. Rundschau Nr. 5. II. 404. X. Moniteur de la Phot. 9. Mittheilungen 23. XII. British Journalof Ph. 1773. III.» 2/3. V Phot. News 1860. VI. Notizen 353. XIII. Phot. Times 657. Frankfurt-Stiftung.

Zu der mit der XXIII. Wanderversammlung des Deutschen Photographen- Vereins 1894 in Frankfurt a. M. stattfindenden Ausstellung wird

eine grössere und eine kleinere Balustrade als erster und zweiter Preis gestiftet für die auf der Austellung befindlichen

Portrait-Aufnahmen,

welche den nachstehen den Bedingungen genügen:

1) Zur Bewerbung ist jeder Photograph zugelassen, ob derselbe Mitglied des Deutschen Photographen-Vereins ist oder nicht. 4*

2) Zulaàssig sind nur Aufnahmen, welche nach dem 1. Sept. 1893 gemacht sind.

3) Es sollen nur solche Photographen zur Preisbewerbung zugelassen werden, welche entweder ohne jede Hilfe oder höchstens mit einer Beihilfe(einem

PLehrling oder einem Gehilfen) arbeiten.

4) Es sind 6 verschiedene Bilder in Cabinet-Grösse und 12 solche in Visit- kartengrösse(nicht mehr und nicht weniger) einzusenden, welche mit Cartons ohne Firma auf zwei Cartonbogen gewöhnlicher Grösse ohne Passepartouts aufgezogen sein sollen(die Cabinetbilder auf den einen Bogen, die Visitbilder auf den andern). Diese beiden Cartons sind ohne Rahmen einzusenden.

5) Unter jede einzelne Aufnabme ist zu bemerken:

a) Tageszeit und Datum der Aufnahme. b) angewendetes Objectiv(wenn möglich auch Blendengrösse und Ex-

positionsdauer). 3 Weitere Bemerkungen sind nicht statthaft.

6) Die einzelnen Arbeiten sind mit einem möglichst kurzen Kennspruch zu versehen und dürfen keine Bemerkungen oder Kennzeichen tragen, welche den Namen oder die Firma des Ausstellers erkennen lassen. Ein ver- schlossener Umschlag, welcher die Firma enthält ist beizufügen. Derselbe ist mit dem gleichen Kennspruch zu beschreiben. In diesem Umschlag muss auch eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde liegen, dass der Bestimmung des§ 3 entsprochen ist.

7) Die Bewerbungs-Arbeiten zu dieser Stiftung sind vom 15.18. August 1894 mit der BezeichnungFür die Frankfurt-Stiftung an Herren F. Weis- brod& Co. in Frankfurt a. M. einzusenden.

8) Es wird der Hauptwerth auf gewöhnliche Tagesarbeiten mit möglichst wenig Retouche gelegt.

9) Die Beurtheilung geschieht während der Wanderversammlung in Frank- furt a. M. durch das allgemeine Preisgericht. 10) Nach Zuerkennung oder bei Verkündigung der Preise werden die Um- schläge geöffnet und die Namen bekannt gegeben. Die ausgestellten Bilder fallen der Wandermappe des Deutschen Photographen-Vereins zu.

11) Jeder der Bewerber muss auf Verlangen den Nachweis liefern, dass er den vorstehenden Bedingungen entsprochen hat; die Preisträger haben dieses dem Vorsitzenden vor Empfang des Preises schriftlich oder münd- lich auf Ehrenwort zu versichern.

12) Im Falle einer der Preisträger den betr. Bestimmungen zu Punkt 3 nicht

genügte oder das Zeugniss der Ortspolizeibehörde(Punkt 6) fehlt, tritt der