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zu der mit der XXIII. W Vereins 1894 in Frankfurt a. M. für Mk. 150,—„Westendorp& Wehner“-Trockenplatten
Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 19. Westendorp& Wehner-Stiftung. anderversammlung des Deutschen Photographen- stattfindenden Ausstellung stiften wir als ersten Preis und als zweiten Preis,
für Mk. 100,—„
2 (Formate nach Wahl der Prämiirten)
für die auf der Ausstellung befindlichen
Portrait-Aufnahmen,
welche den nachstehenden Bedingungen genügen:
1) Zur Bewerbung ist jeder Photograph zugelassen, ob derselbe Mitglied ) des Deutschen Photographen-Vereins ist oder nicht. 2) Zulässig sind nur Aufnahmen, welche nach dem 1. Sept. 1893 gemacht sind. 3) Es sollen nur solebe Photographen zur Preisbewerbung zugelassen werden, welche bis zu zwei Gehilfen— Lebrlingszahl unbegrenzt— beschäftigen.
4) Es sind 12 verschiedene Bilder in Cabinet-Grösse und 24 solche in Visiten-
karten-Grösse(nicht mehr und nicht weniger) einzusenden, welche mit Cartons ohne Firma auf einem Cartonbogen gewöhnlicher Grösse ohne Dieser Carton ist ohne Rahmen
Passepartouts aufgezogen sein sollen. einzusenden.. 5) Unter jede einzelne Aufnahme ist zu bemerken: 1 a) Tageszeit und Datum der Aufnahme, 5 3 b) angewendetes Objectiv(wenn möglich mit Angabe der benutzten Blende und der Expositionszeit). Weitere Bemerkungen sind nicht statthaft.
6) Die einzelnen Arbeiten sind mit einem möglichst kurzen Kennspruche zu
versehen und dürfen keine Bemerkungen oder Kennzeichen tragen, welche den Namen oder die Firma des Ausstellers erkennen lassen. Ein ver- schlossener Umschlag, welcher die Firma enthält, ist beizufügen. Derselbe ist mit demselben Kennspruche zu beschreiben. In diesem Umscblage muss auch eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde liegen, dass der
Bestimmung des§ 3 entsprochen ist.
2) Die Concurrenz-Arbeiten zu dieser Stiftung sind vom 15.— 18. August
mit der Bezeichnung:„Für die Westendorp& Wehner-Stiftung“ an Herren F. Weisbrod& Go. in Frankfurt a. M. einzusenden. 3 8) Wir legen den Hauptwerth auf gewöhnliche Tagesarbeiten mit möglichst wenig Retouche. Costümbilder sind ausgeschlossen. 4 9) Die Beurtheilung geschieht während der Wanderversammlung in Frank- furt a. M. durch das allgemeine Preisgericht. b
10) Nach Zuerkennung resp. bei Verkündigung der Preise werden die Um-
schläge geöffnet und die Namen bekannt gegeben. Die ausgestellten. Bilder fallen der Wandermappe des Deutschen Photographen-Vereins zu.
11) Jeder der Bewerber muss event. deu Nachweis liefern, dass er den vor- stehenden Bedingungen entsprochen bat; die Preisträger haben dieses dem Vorsitzenden vor Empfang des Preises schriftlich oder mündlich auf Ebhrenwort zu versichern.
12) Im Falle die Preisträger den betr. Bestimmungen zu Punkt 3 nicht
genügten oder das Zeugniss der Ortspolizeibehörde(Punkt 6) fehlt, tritt der nächstfolgende Preisbewerber in die Reihe; die Jury hat des- halb die Namen der sämmtlichen Aussteller nach der Werthigkeit der
. Bilder zu ordnen. Cöln a. Rhein, den 12. März 1894. Westendorp& Wehner.
photographische Gesellschaft in Hamburg-Altona.
besuchte Versammlung, begrüsste die Herren Bohn(Jürgens Nachfolger), Altona,
und Wulff(bei Herrn Kruse), Ottensen, als Gäste, sowie unser neues Mitglieé
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