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Nr. 50. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 403
Den Grund, weshalb die Photographen über die vorstehenden und über viele ähnliche Fragen so häufig im Unklaren sind, bildet das Nichtunterscheiden der verschiedenen Papiere, die für den Photographen, welcher sein Gewerbe ausserhalb seines Wohnortes ausübt, nöthig sind. Mit der Beantwortung der gestellten Fragen ist desbalb wenig geleistet; in jedem Augenblicke werden neue Fragen auftauchen, und der Pbotograph wird vor ihnen ebenso un- schlüssig stehen, wie vor den soeben beantworteten.
Ich halte es deshalb für zweckmässig, dass ich im Folgenden die wichtigsten Papiere kennzeichne, deren der Photo- graph bedarf, wenn er sein Gewerbe an anderen Orten als am Wohnorte ausüben will. Hierbei müssen getrennt werden die Papiere zum Zweck der Besteuerung seines Gewerbe- betriebes und die Papiere zum Zweck der staatlichen Beauf- sichtigung seines Gewerbebetriebes.(Fortsetzung folgt.)
Wanderungen durch die Ausstellung in Weimar. (ortsetzung.) b
Als letzter Gegenstand in der Beschreibung der Harbersschen Ausstellungsgegenstände figurirt die Rollcassette„Lipsia“,
welche, dem Princip der Eastman-Cassetten nachgebildet, dieselben
bedeutend übertrifft.
Zunächst ist diese Cassette voll- ständig(bis auf den Rahmen) aus Messing hergestellt, sodass'ein Zie- hen und Werfen nicht möglich ist. Es ist jedes complicirte Räderwerk vermieden, also ein Zerbrechen von einem peniblen Mechanismus, der in fernen Gegenden sehr störend wirken könnte, nicht möglich.
Die Cassette zeichnet sich durch grosse Einfachheit aus und nimmt jedoch nicht so viel Raum ein, wie die Eastman-Cassette. Die Anwendung derselben geschieht in der folgenden Weise:
Fig. 9.)


