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402 Deutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 50.
ebenfalls zum Abdruck bringen. Wenn auch ein zweiter Preis für diese Aufgabe nicht ausgeschrieben wurde, so haben wir dennoch dem Verfasser zur Aufmunterung die beiden bis jetzt erschienenen Bände der Deutschen Photographen-Bibliothek:
Arnold, Ueber Aehnlichkeit in der Portraitphotographie.
Dr. Max Müller, Ueber die Bedeutung und Verwendung
des; Magnesiumlichtes in der Photographie, überreicht. Die letzte Preisaufgabe(4) ist hiermit erledigt; die übrigen
3 Aufgaben bleiben weiter ausgeschrieben.
Weimar, 5. Decbr. 1889. Redaction der D. Phot.-Ztg. (K. Schwier.)
Preisaufgabe: Ist der Photograph, wenn er sein Gewerbe an anderen
Orten als am Wohnorte ausübt, zur Lösung eines Hausirscheins verpflichtet?
„Es sind hier zu unterscheiden: „I. Der Landschaftsphotograph, welcher an verschiedenen Orten Ansichten aufnimmt und selbige dann zu Hause in den Handel bringt. „II. Der Portraitphotograph, welcher an verschiedenen Orten Portraitaufnahmen fertigt und dieselben dann „a) entweder nach Hause schickt, um sie dort fertig machen zu lassen(die fertigen Bilden werden später den Kunden zu- geschickt), „b) oder der die betr. Platten gleich am Orte fertigstellt und abliefert(dieser Fall würde wohl mehr den Betrieb eines Filial- geschäftes als eines Geschäftes im Umherziehen voraussetzen).“
Lösung dieser Preisaufgabe. Von P. Eltzbacher. (Preisgekrönt von der Redaction der D. Phot.-Ztg.)
Die gestellten Fragen sind folgendermaassen zu beantworten: Mit dem untechnischen Ausdruck Hausirschein meint die Aufgabe den Wandergewerbeschein. Andere etwa nöthige Papiere kommen also in ihr nicht in Frage.
J. Der Landschaftsphotograph, welcher an verschiedenen Orten Ansichten aufnimmt und selbige dann zu Hause in den Handel bringt, ist nicht zur Lösung eines Wandergewerbescheins verpflichtet.
II. Der Portraitphotograph, welcher an verschiedenen Orten Portraitaufnahmen fertigt und dieselben dann
a) nach Hause schickt, um sie dort fertig machen zu lassen,
ist nicht zur Lösung eines Wandergewerbescheins verpfichtet.
b) Wenn er jedoch die betr. Platten gleich am Orte fertig-
stellt und abliefert, so bedarf er eines Wandergewerbescheins, mit Ausnahme des Falles, dass er an dem betr. Orte ein Filial- geschäft hat; der herumziehende Momentphotograph also ist zur Lösung eines Wandergewerbescheins verpflichtet.
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82 O 9 8 90 1 1
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