Jahrgang 
1889
Seite
245
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Nr. 30. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 245

Sprechsaal.

Unter dieser Rubrik stellen wir unsere Spalten Jedermann soweit möglich zur Meinungs⸗ äusserung frei, dem nicht anonymen Einsender die Vertretung selbst überlassend.

Beschreibung einer neuen Einrichtung, welche an jedem Objectiv und Momentverschluss anzubringen ist. Von Joseph Armbruster, Phot., Freiburg i. B.

Bis jetzt werden meist alle verschiedenen Sorten Momentver- schlüsse fest an dem Objectiv angebracht, was bei meiner Einrich- tung nicht der Fall ist. Es ist wohl anzunehmen, dass auch bei der feinsten Mechanik beim Losdrücken eine Erschütterung des Apparats vorkommt, wodurch die Bilder oft doppelt werden. Daher habe ich mir nach meiner ldee einen ganz provisorischen Verschluss an- gefertigt und habe damit sichere und sehr gute Resultate erzielt. Ich bin überzeugt, dass, wenn die Construction von Jemandem, der Momentverschlüsse anfertigt, gemacht wird, noch sicherere Resultate erzielt werden. Meine Vorrichtung wird mit der freien Hand lose vor dem Objectiv festgehalten, so dass dieselbe mit dem Objectiv gar keine feste Verbindung hat. Man kann deshalb die Vorrichtung so stark als möglich anspannen und also jede gewünschte Schnellig- keit erzielen; das Losdrücken kann ebenfalls geschehen wie es will, dennoch wird das Bild immer haarscharf werden. Der betreffende Momentverschluss, der eine beliebige Construction baben kann, ist mit einer Scheibe an einen Cylinder aus Pappendeckel oder anderem Stoff angebracht, welcher eine Blendscheibe mit entsprechender Oeff- nung trägt; über diesem Cylinder steckt schachtelartig ein zweiter Cylinder mit binterem Boden, welcher ein Loch hat, durch welches das Objectiv mit einem Spielraum von 12 em gesteckt werden kann. An dem letzten Boden kann noch ein weiterer Cylinder an- gebracht werden, der, wenn auch nicht absolut nöthig, doch grössere Sicherheit verleiht. Auch dem Objectiv ist ausserdem noch eine Blendscheibe aufgesteckt. Hierdurch kann das Instrument am Hand- griff frei gehalten oder auch auf ein Stativ gestellt werden, ohne dass das Objectiv berührt wird. Ein Eindringen von Licht, selbst bei directer Sonne, ist nach allen Richtungen hin durch die Blend- scheiben und Blendböden unmöglich gemacht.

lch werde den Apparat bei Gelegenheit der Wanderversammlung in Weimar vorlegen.

Correspondenz.

Hannover, den 20. Juli 1889. Werther Herr Schwier!

Mit grossem Interesse babe ich Ihre Auslassungen, sowie die- jenigen des Herrn Eltzbacher über das photographische Schutzgesetz gelesen. Bei der Unvollkommenheit unseres Schutzgesetzes in Deutsch- ſand theile auch ich Ihre Meinung, dass Derjenige, welcher irgend ein Bild, das im Handel vertrieben wird, kauft und reproducirt, nach dem Wortlaut des Gesetzes straflos ausgeht, sofern er nachweisen kann, dass der von ihm zur Reproduction benutzte Abdruck keinerlei oder unvollkommene Maassregeln zum Schutze desselben, als da sind: