Jahrgang 
1889
Seite
208
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208 HDeutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 25.

klar sehen lassen, man kann also schon dem Publiceum nach der Auf-

nahme das Bild deutlich zeigen. Einer der grössten Vorzüge aber liegt in dem bedeutend

schnelleren Copiren der Negative.

Für Diejenigen, welche bisher mit Oxalat gearbeitet haben, wird dieser neue Entwickler in seiner Anwendung keine grossen Schwie- rigkeiten bieten, da er ganz dieselbe Erscheinung, nur unendlich viel feiner und klarer, schon während der Hervorrufung zu Tage bringt und wäre es zu wünschen, dass seine Vorzüge wenigstens von Jedem probirt würden, dann wird seiner allgemeinen Einführung, dess bin ich sicher der Weg geebnet sein,

Hamburg, den 15. Juni 1889. C. Kindermann.

Fragekasten.

Fragen.

807) Woran liegt es, dass das Albuminpapier trotz Aufbewahrung an einem kühlen Ort das Silberbad abstösst resp. das Bad in Tropfen nach dem Prä- pariren darauf stehen bleibt?

808) Es passirt mir jetzt sehr oft, dass meine Platten sich im Natron grün und roth färben, ich habe schon mehrn als versucht, neue Chemikalien anzusetzen, es ist mir aber trotzdem vorgekommen. Wie entsteht der Schleier und wie ent- fernt man denselben?

809) Welches ist der beste Schutz gegen Sonne im Atelier, resp. auf dem Dache desselben: Glaspapier, Rohglas, Buckelglas, geripptes Glas oder Matt- glas?

3 810) Wie vermeidet man Blasen bei Albuminbildern?

811) Ieh bitte um gütige Angabe eines Receptes für einen concentrirten Pyro-Soda-Entwickler und einen Hydrochinon-Entwickler, beide für Portrait- Zueohe, geeignet. Wie stark sind die qu. Entwickler beim Gebrauch zu ver- dünnen?

Antworten.

Zu Frage 802: Das zweimalige Ueberziehen ist zeitraubend und hat oft- mals unnöthige Störungen im Gefolge. Die Emulsion muss so abgestimmt sein, dass einmaliges Uebergiessen genügt, und ein gewandter Operateur versteht es auch bei einmaligem Ueberzuge eine gleichmässige Sehicht zu erhalten. In meiner Anstalt wird immer nur einmal übergossen. Rasches Trocknen bei künst⸗ licher Wärme ist vortheilhaft. F. W. Geldmacher.

Zu Frage 806: Dergleichen Moment-Aufnahmen sind überall gestattet;

es bedarf dabei keiner besonderen Erlaubniss oder Genehmigung. Nur in dem

Falle wäre das letztere vielleicht erforderlich, wenn der Standpunkt des Photo- graphen bei der Aufnahme durch die Behörde demselben erst überwiesen werden müsste, resp. wenn es von der Genehmigung der Behörde abhinge, dass der Photograph an der betr. Stelle Aufstellung nimmt.

Zu Frage 806: Wer von hochstehenden Personen Momentaufnahmen an- fertigen will, bedarf keiner Erlaubniss irgend einer Behörde. Sogar der deutsche Kaiser geniesst in dieser Beziehung nicht mehr Schutz, als jede Privatperson. Von einer Privatperson aber kann eine Momentaufnahme beliebig angefertigt und verbreitet werden. Wie sollte man auch die oft so zahlreichen Abgebildeten sämmtlich um Erlaubniss fragen? Werden Momentphotographien ausgestellt oder in den Handel gebracht, so macht sich dementsprechend weder der Verfertiger noch der Verkäufer einer strafbaren Handlung schuldig, natürlich abgesehen von dem Hinzukommen besonderer Umstände. F. P.

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