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136 Deutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 16.
von dem Lehrherrn der nöthige Nachweis hierzu, als Vorlegung der Schulzeugnisse, der bislang gefertigten Zeichnungen etc. verlangt werden. 4
Vor Eintritt in das Geschäft soll der Lehrling sich auf Treu und Glauben durch Handschlag verpfliichten, allen an ihn gestellten geschäftlichen Anordnungen nach bestem Können gerecht zu werden, die nöthige Arbeitslust mitzubringen und dem Lehrherrn, dessen Stellvertreter, sowie den Kunden stets bescheiden und anständig entgegenzukommen, ebenso auch die Geschäftsgeheimnisse stets zu
wahren, damit er durch Erfüllung aller dieser Pflichten sich die Zu-
friedenheit seines Lehrherrn erwirbt.
Zum Engagement eines Lehrlings ist jeder selbstständige Photo- graph oder dessen bevollmächtigter Stellvertreter berechtigt, doch ist derselbe verpflichtet, jährlich nur einen Lehrling zu engagiren.
6.
Der in einem Hannoverschen Atelier thätige Lebrling ist ver- pflichtet, die vom Phot.-Verein in Hannover gegründete Abendfach- schule zu besuchen, auf deren erfolgreichen Besuch im Lehrzeugniss hingewiesen werden soll.
7.
Als Lebrzeit sollen im allgemeinen mindestens 3 Jahre ange- nommen, wie auch möglichst ein Lehrgeld(im allgemeinen wenig- stens 100 Mk.) verlangt werden soll.
8.
Jeder soll sich zur Pflicht machen: 1) von in hiesiger Stadt ge- lernt habenden jungen Leuten nur solche als Gehilfen zu engagiren, welche ein ordnungsmässiges Lehrzeugniss aufzuweisen haben und 2) aus der Lehre gelaufene junge Leute nicht wieder als Lehrlinge anzunehmen.
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Im übrigen gelten für den Lehrvertrag selbst diejenigen Be-
düngungtn, welche das Formular des Deutschen Photographen-Vereins enthält.
(Folgen die Unterschriften fast sämmtlicher Photographen Hannovers.) Hiermit glaube ich Ihrem Wunsch, Ihnen ein allgemeines Bild über die Thätigkeit unseres Vereins im verflossenen Jahre zu geben, erfüllt zu haben. Mögen unsere Bestrebungen für andere Städte ein Sporn sein, in gleichem Sinne zu wirken, damit dadurch im Laufe der Zeit tüchtige und wohlerzogene junge Leute herangebildet wer- den und mehr und mehr unserem Stande die Achtung verschaftfen, die ihm von Seiten des gebildeten Publieums gebührt. Es zeichnet mit colleg. Gruss Ihr ergebenster
Georg Alpers jun. Hannover, im März 1889.
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