——
114 Deutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 14.
Bildern künstlerische Behandlung der Anordnung, der Beleuchtung, der Retouche und der Raumvertheilung. Der Vorsitzende des D. Phot.-V. kann der Commission als Zuhõrer resp. Leiter der Ab- stimmung beiwohnen, jedoch nur mit berathender Stimme.
11) Nach Zuerkennung resp. bei Verkündigung des Preises wer- den die Umschläge geöffnet und die Namen bekannt gegeben; die sämmtlichen ausgestellten Bilder ohne die Rahmen, sowie die un- retouchirten Abzüge fallen der Wandermappe des D. Phot.-V. zu.
12) Jeder der Bewerber muss event. den Nachweis liefern, dass er den vorstehenden Bedingungen gewissenbaft entsprochen hat: die Preisträger haben dieses dem Vorsitzenden vor Empfang des Preises schriftlich oder mündlich auf Ehrenwort zu versichern.
Hamburg. März 1889. Conr. Kindermann
v. Voigtländer-Stiftung.
Von den s. Z. in Braunschweig 1886 von mir ausgeschriebenen 3 Ebrenpreisen ist nur der eine von 500 Mk. zur Vertheilung ge- langt. Die beiden anderen blieben jedoch wegen mangelhafter Be- theiligung übrig.
7u der mit der XVIII. Wanderversammlung des D. Phot.-V. 1889 zu Weimar stattfindenden Ausstellung bestimme ich daher diese zwei Ehrenpreise für die
besten Gruppen-Aufnahmen und zwar 300 Mark resp. 200 Mark für eine Grösse von mindestens 28233 ½ cm und müssen die Aufnahmen nachstehenden Bedingungen genügen:
1) Zur Bewerbung sind Mitglieder und auch Nichtmitglieder des D. Phot.-V. zugelassen.
2) Die betreffenden Aufnahmen sollen im Jahre 1889 und zwar auf Gelatineplatten gefertigt sein und dürfen noch auf keiner an- deren Ausstellung gewesen sein.
3) Es sind nur Gruppen(Original-Aufnahmen) von 3 und mehr Personen zulässig, und zwar ganze Figuren. Der Hintergrund soll nicht abgetönt, sondern voll copirt sein.
4) Es sind von den einzelnen Bewerbern je 6 Blatt einzuschicken.
5) Die Bilder sind sämmtlich eingerahmt, aber ohne Glas ein- zusenden.
6) Neben diesen sollen auch die Abzüge von den unretouchirten pPlatten mit eingeliefert werden, diese sind auf weissem Carton un- eingerahmt beizufügen.
7) Als Hauptsache gilt künstlerische Anordnung der Gruppe, sowie richtige Vertheilung der Beleuchtung.
8) Unter jede einzelne Aufnahme ist zu bemerken:
a) Tageszeit und Datum der Aufnahme; b) Objectiv und Durchmesser der angewendeten Blende; c) Expositionszeit.
Weitere Bemerkungen sind nicht statthaft.
9) Die einzelnen Arbeiten sind mit einem Motto zu versehen und dürfen keine Bemerkung oder Kennzeichen tragen, welche den
mern w ob tethny der lac Sach u ist. Nu 2ZU hailte Uebekze schox r beig tra dasses düri sondäary vollende


