Jahrgang 
1889
Seite
114
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114 Deutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 14.

Bildern künstlerische Behandlung der Anordnung, der Beleuchtung, der Retouche und der Raumvertheilung. Der Vorsitzende des D. Phot.-V. kann der Commission als Zuhõrer resp. Leiter der Ab- stimmung beiwohnen, jedoch nur mit berathender Stimme.

11) Nach Zuerkennung resp. bei Verkündigung des Preises wer- den die Umschläge geöffnet und die Namen bekannt gegeben; die sämmtlichen ausgestellten Bilder ohne die Rahmen, sowie die un- retouchirten Abzüge fallen der Wandermappe des D. Phot.-V. zu.

12) Jeder der Bewerber muss event. den Nachweis liefern, dass er den vorstehenden Bedingungen gewissenbaft entsprochen hat: die Preisträger haben dieses dem Vorsitzenden vor Empfang des Preises schriftlich oder mündlich auf Ehrenwort zu versichern.

Hamburg. März 1889. Conr. Kindermann

v. Voigtländer-Stiftung.

Von den s. Z. in Braunschweig 1886 von mir ausgeschriebenen 3 Ebrenpreisen ist nur der eine von 500 Mk. zur Vertheilung ge- langt. Die beiden anderen blieben jedoch wegen mangelhafter Be- theiligung übrig.

7u der mit der XVIII. Wanderversammlung des D. Phot.-V. 1889 zu Weimar stattfindenden Ausstellung bestimme ich daher diese zwei Ehrenpreise für die

besten Gruppen-Aufnahmen und zwar 300 Mark resp. 200 Mark für eine Grösse von mindestens 28233 ½ cm und müssen die Aufnahmen nachstehenden Bedingungen genügen:

1) Zur Bewerbung sind Mitglieder und auch Nichtmitglieder des D. Phot.-V. zugelassen.

2) Die betreffenden Aufnahmen sollen im Jahre 1889 und zwar auf Gelatineplatten gefertigt sein und dürfen noch auf keiner an- deren Ausstellung gewesen sein.

3) Es sind nur Gruppen(Original-Aufnahmen) von 3 und mehr Personen zulässig, und zwar ganze Figuren. Der Hintergrund soll nicht abgetönt, sondern voll copirt sein.

4) Es sind von den einzelnen Bewerbern je 6 Blatt einzuschicken.

5) Die Bilder sind sämmtlich eingerahmt, aber ohne Glas ein- zusenden.

6) Neben diesen sollen auch die Abzüge von den unretouchirten pPlatten mit eingeliefert werden, diese sind auf weissem Carton un- eingerahmt beizufügen.

7) Als Hauptsache gilt künstlerische Anordnung der Gruppe, sowie richtige Vertheilung der Beleuchtung.

8) Unter jede einzelne Aufnahme ist zu bemerken:

a) Tageszeit und Datum der Aufnahme; b) Objectiv und Durchmesser der angewendeten Blende; c) Expositionszeit.

Weitere Bemerkungen sind nicht statthaft.

9) Die einzelnen Arbeiten sind mit einem Motto zu versehen und dürfen keine Bemerkung oder Kennzeichen tragen, welche den

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