Jahrgang 
1889
Seite
59
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Nr. 7. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 59

dann 2-, 3- u. s. w.-fache Vergrösserungen erhalten. Die vielfachen Anwendungen dieses Gesetzes ergeben sich eigentlich von selbst. Will man z. B. mit dem erwähnten Objectiv von 12 Zoll Brenn- weite eine ganze Figur in Visitgrösse aufnehmen, so müssen wir zuerst wissen, dass dies etwa ½ · Naturgrösse ist; die Person wird also 24+1 Brennweite, also 25212 Zoll= 25 Fuss vom optischen Mittelpunkte des Objectivs entfernt sein müssen und die Visirscheibe wird nur 1 ½ 4 Brennweite= 12 ½ Zoll von demselben Punkte ab- stehen dürfen. Sebr angenehm und zeitersparend, weil das viele Pro- biren vermieden wird, ist es bei Anfertigung von Vergrösserungen, sich vorher die Entfernungen des zu vergrössernden Gegenstandes (Bildes) und der Visirscheibe vom Objectiv zu bestimmen. Wäre z. B. eine 6fache Vergrösserung zu machen, so müsste also die Visirscheibe vom optischen Mittelpunkte 6+1 Brennweite, also 75-12= 84 Zoll entfernt sein, wäbrend das zu vergrössernde Bild 1 Brennweite= 14 Zoll Entfernung vom optischen Mittelpunkte haben würde. Diese je 2 immer zusammengehörigen Entfernungen des Objectes und Bildes vom optischen Mittelpunkte nennt man die conjugirten oder verbundenen Brennweiten, also im letzten Beispiele: 14 und 84 Zoll; 1426= 84.

Auch bei Neueinrichtungen von Ateliers und Ankauf von Ob- jectiven wird man das Brennweitengesetz gut brauchen können, in- dem man aus der gegebenen Atelierlänge die Brennweiten berechnet, welche die zu benutzenden Objective haben müssen. Für stehende Figuren in Visitformat(‧½ 4 Naturgrösse) z. B. braucht man 25 Brennweitenabstand von der Person bis etwa zur Blende des Ob- jectivs und eine reichliche Brennweite bis zur Visirscheibe, also im Ganzen 26 Brennweiten; dann noch mindestens ½ m Abstand der Person vom Hintergrunde und ½ m Abstand der Camera von der anderen Atelierwand. Ist nun das Atelier nur 8 m lang, so bleiben noch 7 m für die Entfernung der Person von der Visirscheibe der Camera; diesen Abstand getheilt mit 26 giebt rund 27 cm, welche Brennweite das zu benutzende Objectiv für Visitstandbilder höchstens haben darf.

Es mag mit diesen Beispielen genug sein; wir werden aber bei Bestimmung der Lichtstärke der Objective gleich sehen, von welcher Wichtigkeit die genaue Kenntniss der Brennweiten auch hierbei ist.

Die Lichtstärke eines Objectivs ist abhängig von der Brenn- weite und der wirksamen Lichtöffnung desselben. Die letztere ist aber in allen Fällen weder aus dem Durchmesser der Vorderlinse noch aus der freien Oeffnung der Blende zu ersehen, sondern muss durch Versuch oder Rechnung festgestellt werden. Wenn man dies ver- nachlässigt, so ist eine gerechte Beurtheilung und ein Vergleich von Objectiven unmöglich, wie wir aus Folgendem ersehen werden. Mathematische Formeln, die Vielen ein Greuel sind, sollen hierbei ganz vermieden werden; aber ohne eine kleine, ganz leichte Rech- nung kommen wir nicht weg. Wer auch diese nicht machen will, kann eine gewissenbafte Prüfung von Objectiven auch nicht vornehmen und sein Urtheil wird kein verlässliches sein.

Um in dieser Angelegenheit klar zu werden, ist es nöthig, eine kleine optische Betrachtung über den Gang der Lichtstrahlen bei