52 Deutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 6.
muss man leider sehen, dass ungemein bäufig viel zu viel Luxus, Glanz etc. darauf verwendet wird, umsomehr, je weniger hoch der Kkünstlerische Werth nach obigen Ausführungen bemessen ist. Zu einem eleganten, künstlerisch werthvollen Portrait gebört auch eine dementsprechende elegantere Ausstaffirung, während ein weniger vollkommenes Portrait in eben solcher Ausstattung seine Mängel nur noch mehr hervortreten lässt, ja sogar oft eine geradezu lächer- liche Wirkung hervorbringen kann.
Wie aber steht nun all Diesem das Publicum gegenüber und was für einen pecuniàren Werth haben die photographischen Portraits?
Im allgemeinen beliebt das Publiceum ein photographisches Portrait nach seinem materiellen Werth, der ja ein herzlich geringer ist, zu taxiren, indem es dabei die enormen Auslagen für Unter- haltung der Ateliers, Gehälter, Material und Ausschuss und die Stenern wenig denkt. Der Photograph dagegen. in Anbetracht der mehr oder weniger unsäglichen Mühe, welche ihm die Anfertigung seiner Portraits verursacht, fordert gerechterweise einen Preis, welcher seiner mühsäligen Arbeit entspricht; er ist aber nur wirklich dann in seinem Rechte, einen höberen Preis zu fordern, wenn der künstlerische Werth ein höherer ist.— Es ist dabei durchaus nicht maassgebend, ob er viel Zeit und Mühe zur Herstellung brauchte, denn sonst würde der Photograpb zum Professionisten, wenn nicht zum Tagelöhner, und Pflicht und Schuldigkeit eines jeden Photo- graphen ist es, stets mehr und mehr darauf hinzuarbeiten, dass end- lich die Photographie den ihr gebührenden Rang einnimmt. Als grösste Errungenschaft unserer Zeit hat die Photographie das Amateur- wesen aufzuweisen, welches fast schon jetzt gewissermaassen Sport zu nennen ist. Man wird im allgemeinen die Beobachtung gemacht haben, dass gerade dadurch die Photographie zu einer höheren An- erkennung gelangt, weil die Amateure aus eigenen Erfahrungen die Mübsäligkeiten kennen lernen, welchen der Photograph zur Erzielung künstlerisch werthvoller Portraits sich unterziehen muss, und da photographische Amateure nur bemittelte Leute sein können, so liegt allein bierin ein Beweis dafür, dass auch der materielle Werth nicht einmal ein so geringer sein kann, als er von Manchem aus dem Publicum angenommen wird. Es folgt daraus, dass photographische Portraits, aus kunstverständigen Händen hervorgegangen, fast aus- schliesslich nur dem künstlerischen Werthe nach zu taxiren sind und zwar den materiellen Wertb beträchtlich übersteigend, wenn auch nicht in dem Verhältniss, wie in der Malerei, da uns ein Theil der Arbeit durch den Apparat auf mechanische Weise abgenommen wird.
Der Photograph nun, welchem vom Publicum Vorstellungen an- lässlich der Höhe seiner Preise gemacht werden, hat dieselben ein- fach dadurch zu rechtfertigen, dass er entsprechend künslerisch werthvolle Portraits abliefere. Wohl jeder Photograph wird schon haben sagen hören, dass ein Portrait von einer verstorbenen Person, welches ihm zum Reproduciren überbracht wurde, dem Ueberbringer unbezahlbar sei. Ich sehe nicht ein, warum neue Aufnahmen es nicht auch sein sollen, vollends, wenn das als unbezahlbar benannte ein verhältnissmässig minder vollkommenes oder gar jaämmerliches
gr. b.
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