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Fürstl. Sächs. erneuerte Gleits-Ordnung des Hauptgleits Thierschneck und sämtlicher Beigleitsstellen im Amt Eisenberg
Entstehung
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Sum voraus iſt zu bemerken, daß in Anſe⸗ 83 hung der Fuhrleute und anderer Perſonen, welche Gleite zu entrichten haben, in dieſer Gleits⸗ DOrdnung, unter der Benennung Einheimiſche, nur dddiiejenigen verſtanden werden, welche im Bezirk ddes Amts Eiſenberg wohnhaft ſind, da hergegen al⸗ le, in andern Amtsbezirken hieſigen Fuͤrſtenthums geſeſſene ſowohl, als Auswaͤrtige, ohm dnrerſchied, Fremde benennet werden.

. Andere Generalia adan 16 zu Ende diea b Gleits⸗ sDednund.