Teil eines Werkes 
Zweyten Bandes : zweite Abtheilung (1801) Nachträge zu den ersten Capiteln des ersten Bandes enthaltend
Entstehung
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auch uͤber die Befriedigungen etwas beſtimmt. Zwey Nachbaren errichten nämlich die Befrie⸗ digung, die ſie ſcheidet, auf gemeinſchaftliche Koſten; und da koͤnnte alſo Uneinigkeit ent⸗ ſtehen, welche Art von Befriedigung ge⸗ macht werden ſolle. Gewoͤhnlich wird die in dem Diſtricte uͤblichſte Art vorgeſchrie⸗ ben; wer aber mit ſeinem Nachbar wegen einer andern Art uͤbereinkommt, kann ſolche waͤhlen.

Indeſſen giebt es in England allerdings einige Diſtricte, wo das Land nicht einge⸗ haͤget, aber dennoch abgeſondert und privatio iſt. Dies nennen die Englaͤnder ebenfolls inclosure, und ſetzen es dem(open field) ofſenen Felde, worauf eine gemeinſchaftliche Behuͤtung Statt findet, entgegen. Wenn alſo Inclosure gleich wörtlich eine Einhä⸗ gung heißt, ſo wird im weitlaͤuftigen Ver⸗ ſtande doch jedes Feld darunter begriffen, was privativ iſt, Gartengerechtigkeit hat und eingehaͤget werden darf. Ich weiß daher kein angemeſſeneres teutſches Wort dafuͤr, als Koppel und Verkoppelung. Denn auch unter dieſen Worten ward urſpruͤng⸗ lich eine Einhaͤgung verſtanden; jett aber verbindet man in Mecklenburg und durch ganz