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Verfahrungsart— an die Seite zu ſetzen waͤre. Allein, etwas Vollkommenes, etwas, 1 wogegen keine Einwendungen Statt faͤnden, 1 wobey keiner, in Anſehung ſeiner moͤglichen 3 Anſpruͤche, ſich zuruͤckgeſetßt faͤnde— iſt in 1 dieſem Stucke nicht zu erwarten; iſt der Natur der Sache nach unmoͤglich. Das natuͤrliche Recht kann die mancherley Anſpruͤche der ver— ſchiedenen Intereſſenten nar ſelten allgemein⸗ . gultig entſcheiden; man muß die Entſcheidung dieſer neuen Legislatur als einen Vergleich betrachten, wobey zwar jeder von ſeinen For⸗ derungen etwas nachgeben müß, der aber doch nicht nur fuͤr das Ganze, ſondern auch fur jeden Einzelnen weit vortheilhafter iſt, als wenn nichts aus der Sache geworden waͤre. Auch * 6. kann bey der allgemeinen Legislatur nicht jedes 1 Ortsverhaͤltniß ſo genau erwogen werden, daß 3 dadurch jeder einzelne Fall durch das Geſetz n genau beſtimmt wuͤrde. Der Commiſſion muß durchaus manches nach Gruͤnden der Billigkeit und der Analogie zu entſcheiden uͤberlaſſen werden.
3 Schottland giebt ein ſehr überzeugendes . 36 Beyſpiel, wie einfach ein ſolches Gemeinheits⸗
theilungs⸗Geſetz ſeyn kann, und doch wie 1 wirkſam und wohlthaͤtig. Die kurze Acte . von 1665, zufolge welcher faſt alle Gemein⸗
heiten


