Erſatz reichlich; bey ſchlechtem aber, wo nach Abzug der Culturkoſten weniger reiner Ertrag ubrig bleibt, dem Scheine Rechtens nach, zu geringe. Wenn man aber erwaͤgt, daß der Zehntherr von wüſtliegenden Gemeinheiten vor⸗ her gar nichts hatte; von oſſenen, ſchlecht cul⸗ tivirten, oft braachliegenden Feldern aber bey weitem das nicht, was der eingekoppelte und beſſer cultivirte Boden nun tragen kann; ſo wird dieſes auch im letzteren Falle fuͤr ein zureichendes Aequivalent gehalten; und dem⸗ jenigen eine grobe Unbilligkeit beygemeſſen, der damit nicht zufrieden iſt. Indeſſen wird doch die Einwilligung des zeitigen Zehnteinhabers bey Ausfertigung einer Theilungs⸗Bill mehren⸗ theils vom Parlamente gefordert.
Nachdem der Grund- und Zehnt⸗Herr befriedigt ſind, ſo kommen die Forderungen der Intereſſenten in Betracht. Hier fehlt es nun in England ganz an beſtimmten Principien, nach welchen Verhaͤltniſſen die verſchiedenen Berechtigten Anſpruch haben. Insbeſondre theilt ſich das Intereſſe bey bisherigen Gemein⸗ weiden in zwey verſchiedene Gattungen. Die⸗ jenigen, welche bisher angraͤnzendes Grund⸗ eigenthum beſaßen, und ihr Vieh auf die Weide in beliebiger Anzahl zu treiben, berechtiget waren, hatten wegen des ſchlechten Zuſtandes die⸗


