Teil eines Werkes 
Zweyten Bandes : zweite Abtheilung (1801) Nachträge zu den ersten Capiteln des ersten Bandes enthaltend
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die Wirthſchaft gehoͤrig gefuͤhrt wird, der Fall eintreten, daß der Miſt bey der Stallfutterung um vieles wohlfeiler, als der eben vorerſt Pro autoritate angegebene Werth deſſelben iſt, erhalten wird. Bey der Weidewirthſchaft kommt er aber hoͤher zu ſtehen.

Es iſt zwar wahr, daß die Stallfutterungs⸗ Wirthſchaft mehreren Miſt bedarf, als die Wei⸗ dewirthſchaft. Deſſenungeachtet wird ſie, da er ihr ſo wenig koſtet, eher einen Ueberfluß davon erhalten koͤnnen, als die Weidewirthſchaft. Und da man das, was man im Ueberfluß hat, nie⸗ driger anſchlägt, als was mangelt; ſo wird ſie in ihren Berechnungen fuͤr den Werth einer gleichen Quantität Miſtes weniger, fuͤr den ſtärker aufgefahrenen Miſt uͤberhaupt aber nicht mehr, als wie die Weidewirthſchaft, in Aus⸗ gabe zu bringen haben. Jene wird mit ſtaͤrke⸗ rem Duͤnger eben ſo wohlfeil, wie dieſe mit ſchwaͤcherem, beſtellen.

Wie beym Rindvieh, muß auch beym Schaf⸗ vieh die Fläche ſeines Weideganges, die fuͤr ſelbiges liegen bleibende Braache und Winter⸗ fütterung berechnet werden; woraus ſich denn nach Abzug ihres Geldertrages ergeben wird, wie hoch ihr Miſt und Huͤrdeſchlag anzuſchlagen ſey. Mancher wird fuͤr das Schickſal dieſer armen

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