Teil eines Werkes 
Zweyten Bandes : zweite Abtheilung (1801) Nachträge zu den ersten Capiteln des ersten Bandes enthaltend
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wirthſchaftlichen Zuſtandes von England im all⸗ gemeinen nicht minder intereſſant ſeyn werde. Was die Verhaͤltniſſe der Landwirthſchaft zum Staate in England anbetrifft, ſo ſcheinen uns ſolche wohl einer beſonderen Erwaͤgung werth. Es iſt unleugbar, daß wir von den Englaͤndern durch Lehre und Beyſpiel in Anſehung der inne⸗ ren Staatskunſt das meiſte gelernet haben, und vielleicht auch durch ihre Fehler noch mehr lernen koͤnnten. In wie fern die engliſche Staatskunſt auf den Ackerbau gewuͤrkot habe, iſt meines Wiſ⸗ ſens aber nur ſehr oberflächlich erwogen worden. Nun kann es auf der einen Seite dem denkenden Landwirthe nicht gleichguͤltig ſeyn, das Verhaͤlt⸗ niß genauer dargeſtellet zu ſehen, worin er zum Staate und der Staat zu ihm ſtehet; da ihm dies eine thaͤtigere Betreibung ſeines Gewerbes nicht nur zur Pflcht machen, ſondern ihm quch eine lobenswuͤrdige Achtung fur ſich und ſein Ge⸗ werbe einfloͤßen wird. Auf der andern Seite aber ſcheint es mir nicht unnuͤtz, die Wuͤrde, welche der Landwirthſchaft, nach der Rangord⸗ nung der Nutzlichkeit im Staate, gebuͤhrt, zuwei⸗ len mit Ernſt zu reclamiren. Denn wenn ſich gleich niemand weigern darf, ſelbige als die Ba⸗ ſis der buͤrgerlichen Geſellſchaft, als die erſte Quelle der Sicherheit, Gluckſeligkeit und Stoaͤrke des Staats anzuerkennen; wenn ihr Rang gegen andre Kuͤnſte und Gewerbe in Frage geſetzt wird; ſo ſcheint man dies doch oft gefliſſentlich zu ver⸗ meiden, und manchmahl iſt die Gleichguͤltigkeit auffallend, womit im gemeinen Leben, in ſtaats⸗ wirthſchaftlichen Schriften, beſonders aber wohl in den Cabinetten der Fürſten und Regierungen, 3

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