Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1810)
Entstehung
Seite
8
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8 Verhaͤltniſſe der Wirkhſchaftsſyſteme gegen einander.

halte deſſen mehr oder weniger, je nachdem man es ſchwaͤcher oder ſtärker futtern will. Die Wartung des Viehes iſt unter den Koſten der Wirthſchaft mit begrif⸗ fen. Auch iſt auf Geltevieh nicht Ruͤckſicht genommen, indem auch dieſes ſein angemeſſenes Futter zumahl da auf Stroh und Spreu gar nichts gerechnet wird durch Zuwachs bezahlen muß, und in den meiſten Wirthſchaften neben dem andern Vieh wird gehalten werden koͤnnen. Es wird vielleicht manchen der Ertrag des Viehes bei der angenommenen Futterung viel zu gering angeſchlagen ſcheinen; und er iſt es wirklich. Ich nahm ihn aber ſo geringe an, damit nie⸗ mand den Vortheil der futterreichen Wirthſchaften zu hoch berechnet finde. Uebrigens iſt eigentlich gar nicht auf die Art und Zahl des Viehes bei der Be⸗ rechnung Ruͤckſicht genommen, ſondern nur auf den Werth der Futterung, wenn dieſe durch zweckmaͤßiges Vieh benutzt wird.

o. der reine Ertrag des Getreides auf Rocken reduzirt, ſo daß 1 Scheffel großer Gerſte denn dieſe wird hier nur angenommen 4 Scheffel Rocken und 1 Scheffel Hafer zu ½ Scheffel Rocken gerechnet iſt; Erbſen aber dem Rocken gleich, obwohl ſie einen hoͤhern inneren Werth haben.

p. die Koſten der Wirthſchaft. Bei den Pferden findet hier ein merklicher Unterſchied ſtatt, weil neben anderen Koſten(auch des Geſchirrs) nur ihr Kor⸗ nerfutter berechnet worden. Wo es alſo die Wirthſchaftsverhaͤltniſſe erlauben, daß die Pferde im Sommer gruͤnes Futter, auch vielleicht im Winter Kartoffeln bekommen, da kommt ihre Erhaltung eigentlich in einem groͤßern Verhaͤltniſſe geringer zu ſtehen, als hier in dieſem Falle angenommen worden. Wenn man mit den Koſten die Heu⸗Rationen, die ihnen zugeſchrieben worden, vergleicht, ſo ſtehen ſie ungefaͤhr im umgekehrten Verhaͤltniſſe. Denn je mehr Heu, deſto weniger Korn erhalten ſie. Die Ochſen ſind nur um 4 geringer berechnet, wo ſie ſtarke Heufutterung haben, und folglich uberall kein Kornfutter gebrauchen. Die Zahl des Geſindes und der Arbeiter gruͤndet ſich auf Berechnungen. Der männ⸗ liche Tagelohn iſt zu 2 Scheffel Rocken berechnet, der weibliche zu 12 Scheffel, weil der nach§. 147. angenommene Preis zu Scheffel nur als der geringſte und im Durchſchnitte zu niedrig angeſetzt wäre. Die Kartoffelnarbeit mit der Hand iſt beſonders berechnet, per Morgen zu 14 Scheffel Rocken, wofuͤr ſie bei dem gehoͤrigen Gebrauche zweckmäßiger Inſtrumente ſehr gut verrichtet werden kann,

einſchließlich