Der Fruchtwechſel. 359
allgemein verhaͤlt es ſich vielleicht ſo mit dem höchſten Profit vom angelegten Kapital und Arbeit.
Wir betrachten alſo zuerſt die.
Wechſel⸗Weidewirthſchaft oder Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge.
§. 372.
Bei dieſer Wirthſchaſtsart bleibt alſo ein Theil des Landes zur Weide fuͤr das Rindvieh, oder wenn man will nur fuͤr die Schafe liegen. Allein das Land wird in voller ſtarker Dungkraft und mit der angemeſſenſten Beſamung von Weidekraͤutern niedergelegt. Es giebt alſo eine ungleich nahrhaftere und reichere Weide, die mehr Vieh oder daſſelbe Vieh auf einer ungleich kleinern Fläche ernährt. Außerdem aber bauet ſie in der Regel anderes Futter, entweder bloß zum Winterbedarf, oder auch um einen Theil des Viehes im Sommer auf dem Stalle entweder ganz oder neben der Weide zu ernaͤhren; auf jeden Fall ſo hinreichend, daß die Weide nie zu fruͤh im Fruͤhjahre angegriffen oder ubertrieben zu werden braucht.
Auf einer geringern Anzahl von Schlägen, wie acht, paßt ſich dieſes Syſtem eigentlich nicht. Wenn der Getreidebau nicht zu ſehr eingeſchränkt werden ſoll, und man noch einen Schlag zum Futterbau nehmen wollte, ſo wuͤrde die Weide nicht kange genug liegen koͤnnen. Ganz kleine Wirthſchaften ausgenommen,— denen aber uͤberhaupt die Stallfutterung immer weit angemeſſener wie die Weide iſt,— wurde ich die ſechs und ſiebenſchlagige Wirthſchaft immer in eine zwoͤlf⸗ und vierzehn⸗ ſchlagige in gewiſſer Hinſicht umwandeln, wodurch auch der Uebergang um ſo mehr erleichtert wird.
Acht Schläge iſt alſo das geringſte, was wir annehmen, und hier wuͤrde ich folgende Fruchtfolgen vorſchlagen;


