30 Das Kapital.
§5. 56. ˙ Wie dem Ge⸗ Wenn in einem Staate, der an ſich arm iſt, oder in welchem doch nur ein im werbe das Ganzen geringes Kapital der Landwirthſchaft gewidmet iſt, dieſe ſich heben ſoll, ſo muß man ſolche Einrichtungen treffen, daß dieſes geringe Betriebskapital moͤglichſt in palten werde! Thätigkeit komme, und ſich nicht noch mehr vermindere. Letzteres geſchieht aber, wenn es zum Ankauf von Guͤtern verwandt wird, und gerade dadurch geht es fur das Gewerbe verloren. Deshalb iſt es wohl beſſer, wenn der Grundeigenthuͤmer Grund⸗ eigenthuͤmer bleibt und nur ſeine Rente zieht, der Wirthſchaftsbetreibende aber nur Paͤchter iſt. Weil aber jede Zeitpachtung ſo mißlich fur beide Theile und durch die nothwendige Ausſaugung ſo ſchadlich fürs Ganze iſt, ſo kann nichts ſo gut wie Vererbpachtungen jenes Problem der Staatswirthſchaft loͤſen. Und damit jede Portion jenes Kapitals, wie ſie ſich in einzelnen Händen befindet, zur Thätigkeit komme, muß die Groͤße der Erbpachtungen mannigfaltig verſchieden ſeyn, ſo daß jeder Etwas finde, was ſeinen Kräften angemeſſen iſt, und keiner verleitet werde,
Etwas zu uͤbernehmen, was dieſe uͤberſteigt.
§5. 57.
Es erhellt hieraus von ſelbſt, daß ſich ohne Kapital oder nachbaltigen Kredit das landwirthſchaſtliche Gewerbe nicht glucklich betreiben laſſe, und daß jeder Ver⸗ ſuch, dieſes zu thun, jammerlich ablaufe, und das Gewerbe auf der niedrigſten Stufe erhalte.
Dem ſelbſt Arbeitenden iſt ſein Arbeitsvermoͤgen gewiſſermaßen ſein Betriebs⸗
kapital. Indeſſen muß auch er ſo viel Kapital haben, als er braucht, um ſich zu erhalten, bis er das Produkt ſeiner Arbeit verkaufen kann. Er darf aber, ohne ſich ein anderes Kapital geſammelt zu haben, nicht weiter gehen, als jenes fuͤr ſich reicht. Deshalb finden wir, daß ganz kleine Bauern ſich forthelfen, groͤßere aber, wenn ſie voͤllig arm ſind, nie aufkommen. Wahr bleibt es indeſſen, daß ohne allen geſammelten Vorrath das Arbeitsvermoͤgen im Ganzen geringer benutzt wird. Derjenige, welcher kein Geldkapital oder nur ein unbedeutendes neben einem beträchtlichen Kenntnißkapitale beſitzt, wird aus dieſem vorerſt den groͤßten und ſicherſten Vortheil ziehen, wenn er das Gewerbe fuͤr andere betreibt. Dies hat allerdings großere Schwierigkeiten, als fuͤr ſich ſelbſt zu wirthſchaften. Dieſe wer⸗ den ſich aber immer mehr vermindern, ſo wie ſich die auf feſte Gruͤnde geſtuͤtzte Wiſ⸗


