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Erster Band (1809) Begründung der Lehre und des Gewerbes : Oekonomie oder die Lehre von den landwirthschaftlichen Verhältnissen
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Faͤhigkeiten des Subjekts. 17

mannigfaltigen Zweigen zuſammengeſetzten, mit vielen und mancherlei Kraͤften wir⸗ kenden Wirthſchaft, wenn ſie gleich von höherer Zweckmaͤßigkeit noch weit entſernt wäre. Er ſoll hier nur die ſinnlichen Eindruͤcke von allen Gegenſtänden und Geſchaf⸗ ten des Ackerbaues erhalten, das Detail und die einzelnen Momente der Handgriffe durch eignen Verſuch und Uebung genau auffaſſen, ſich in der Schätzung des Raums, der Zeit und der Kraft uͤben, und ſich in ſeinem Kopfe einen Maaßſtab davon bilden. Er lerne hier ſerner den Umgang mit den arbeitenden Menſchen und die Behandlungs⸗ weiſe kennen und uͤben, durch welche man bei ihnen am ſicherſten und nachhaltigſten den Zweck erreicht. Er übe ſich ferner in der Thatigkeit, Geduld, Ausdauer und Moderation, jedes zu ſeiner Zeit, und gewoͤhne ſich phyſiſch und moraliſch an das landwir hſchaftliche Leben. Seine Aufmerkſamkeit erwecke er, und komme ſeinem Gedachtniß zu Hülſe durch unmittelbare Anzeichnungen im Taſchenbuche und durch die Fuͤhrung eines Journals. Dann lerne er die Directions⸗ Geſchaͤfte nach der hier eingeführten Weiſe kennen, ſo viel er Gelegenheit dazu hat, und vernachlaͤſſige be⸗ ſonders nicht, ſich bei Kauf⸗ und Verkaufsgeſchäften einen gewiſſen Takt zu erwerben, um Liſt mit Begenliſt zu bekaͤmpfen. Je mechaniſcher und poſitiver er hier Alles erlerut, deſto beſſer iſt es vielleicht, wenn er nachmals eine hoͤhere Ausbildung erhal⸗ ten ſoll. Schwankende und falſche Gruͤnde, die für Manches angefuͤhrt zu werden pflegen, und die der junge Mann, bevor er ſie prüfen kann, auf Glauben annimmt, wurzeln nur als Vorurtheile ein, die mit Muͤhe ausgerottet werden muͤſſen. So vorbereitet wird er zum wiſſenſchaftlichen Unterricht, mit der Erwartung, das Hohe und Große zu erreichen, ubergehen koͤnnen. §. 41.

Man hat den Nutzen der Huͤlfswiſſenſchaften für die Pöhere Landwirthſchaft ſchon lange nicht ganz verkannt, und dann angenommen, daß ihre Erlernung vor⸗ bergehen muͤſſe. Deshalb haben ſich junge, der Landwirthſchaft beſtimmte Maͤnner einige Jahre auf Univerſitäten aufgehalten, um hier das ſogenannte Kameralſach zu ſtudieren. Allein dieſe Nebenwiſſenſchaften erfordern, in Bezug auf die Land⸗ wirthſchaft, eine ganz beſondere Behandlung. Das Allgemeine derſelben muß in ſofern vollſtändig und gründlich gelehrt werden, als noͤthig iſt, um jedes Spezielle davon abzuleiten. In Anſehung des Speziellen aber ſcheint mir nur dasjenige zweck⸗ mäßig, was auf das Gewerbe oder die Lehre von dieſem Gewerbe nahen Bezug hat.

Erſter Thell. C