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Erster Band (1809) Begründung der Lehre und des Gewerbes : Oekonomie oder die Lehre von den landwirthschaftlichen Verhältnissen
Entstehung
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16 Faͤhigkeiten des Subjekts

und ſeiner Mannigfaltigkeiten gewohnt waren, haben dieſe aus Ueberdruß oder an⸗ deren Urſachen verlaſſen und ſich der Landwirthſchaft widmen wollen; aber ſie fanden die Pflichten und Entbehrungen bald zu ſchwer füͤr ſich, und gaben ihr Unternehmen ganz oder theitweiſe auf, nicht ohne ſchmerzlichen Verluſt. Unter denen, die in Städten hoͤher ausgebildet waren, habe ich nur ſolche ihrem Vorſatze getreu und in der Ausfuͤhrung glucklich befunden, die ſich der Neigung, in der Natur zu leben, was bei dem Gebildeten ohne gruͤndliche Kenntniß derſelben nicht geſchehen kann, ganz hingaben. Erwerbung Der Mann, der jene Talente, mit dieſer Neigung verbunden, in ſich wahr⸗ der Kennt nimmt; der Juͤngling, der die Anlage dazu außert, wird ſich mit großem Erfolge 2* der Landwirthſchaft widmen, und das höhere Ziel darin erreichen, wenn er ſich eine vollſtandige Kenntniß davon erwirbt. Es frägt ſich alſo, wie dieſe am ſicherſten erworben werde. §. 39.

Man erwirbt ſie ohne Zweifel am leichteſten und natuͤrlichſten, wenn ein bloß ſinnlicher und mechaniſcher Unterricht und Uebung oder eigenttche Erziehung zur Landwirthſchaft dem wiſſenſchaftiichen Unterricht vorhergeht. Dennoch haben wir der Beiſpiele ſehr viele, daß, bei einer der landwirthſchaftlichen ganz entgegengeſetzten Erziehung und vormaligen Beſchaͤftigung, ſich Maͤnner von entſchiedenem Talent und Neigung, vermoͤge eines ganz wiſſenſchaftlichen Unterrichts, zu großen Land⸗ wirthen gebildet, und ſogar vor ältern einſichtsvollen Landwirthen in kurzer Zeit den Vorſprung gewonnen haben. Die Wiſſenſchaft eroffnete ihnen Anſichten, welche die Rutine uberſah, und ſchaͤrfte ihre Augen, dasjenige klar und beſtimmt zu erkennen, wobei ſich lange Uebung mit dunklerm Geſuhle begnüͤgt hatte.

Mehrentheils haben ſie zwar bei einzelnen Theilen anfangs Fehler begangen und Lehrgeld zahlen muͤſſen, woran aber das Mangelhafte des bisherig wiſſenſchaft⸗ lichen Unterrichts nur Schuld war.

6. 4o. Eriehung iur Bei gleichen Talenten und gleichem wiſſenſchaftlichen Unterricht muß jedoch der⸗ jenige immer den Vorzug haben, welcher ohne Vernachlaͤßigung der uͤbrigen Ausbil⸗ dung in der erſten Jugend ſchon der Erziehung zum Landwirth genoſſen hat. Dieſe Erziehung erhalte der Juͤngling von funfzehn Jahren in einer ſehr betriebſamen, aus mannig⸗