Teil eines Werkes 
2 (1817) L-Z : mit einigen Nachtr.
Entstehung
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ches wit den übrigen'auf dem Bundes-

tage die ızte Stelle einnimmt, im Ple- num eber eine eigeneStimme führt. Hildburghausen besitzt r) einen Antheil an Koburg nnd 2) einen Antheil an Hen- neberg, zusammen mit 101, QM. un 31,800 juth. E., in St., 2 Mil., 117 D. u. ‚06 H., welche zusammen das jetzige Herzogth. Hildburghausen ausmachen (s. d. Art.) und etwa 200,000 Gulden ab- werfen. Das Militär besteht aus 100 M. Die Verfassung ähnelt im Ganzen der aller herzogl.-Sächs. Fürstenthümer. Der Herzog hat Landstände zur Seite, welche aus der Ritterschaft undden Deputirten der 5 St, bestehen und bei Steuerangelegenheiten einwirken, as oberste Kollegium des Landes ist das geheime Konseil unter eignem Vorsitze des Herzogs. Die sämmtl. Landesange- legenheiten leitet unter demselben die TDiandesregierung, welche in 6 Deputa- tionen zerfällt: ı) für Justiz, 2) für die Finanzen, 3) für das Militär, 4) für Kir- chen und Schuien, 5) für. die Polizei u. 6, für Bausachen. Die untern Verwal- tungs- und Justizbehörden bilden die 7 Aemter, worein das Laud getheilt ist, und die 5 Stadtmagisträle. Die Appel- lation geht von denselben an die Lan desregierung, und von dieser an das ge- meinschaftl. Appellationsgericht zu Je- na. Uebrigens'steht Hıildburgkausen nicht in dem Nexu Gothano, und hat sich seiner Ansprüche an die Universi- tät Jena begeben, dagegen dauern ‚die übrigen Verhältnisse des Hauses fort, und Hildburghausen ist dem£rbfolge- rezesse vom z8sten Julius 1791 beige- treten.}

Sachsen- Koburg-Saalfeld, Deutsches herzogl. Haus, dem hanze nach das ste unter den Sächs. Fürstenhäusern, wel- ches mit denselben in der Bundesver- sammlung die I2te Stglie einnimmt, u. im Plenum seine eigene Stimme hat. Die Besitzungen dieses Hauses beste- hen: ı) in dem Fürst. Koburg 7% QM: mit 80,021 EB. 81/4 QM. mit, 22,074 BE. 3) Im Amte Themär 2!/g QM.- mit 5,271 E. und 4) der Herrschaft'Baumholder au der Saar 83/; QM. mit 20,000 E., zusammen 20 (IM. mit 77,366 B., ın 8 St., Mil, 2Schl., 266 D; und W., 122 einzelnen Höfen u. 9,742 H.(ohne Baumholder).. Die Einw. gehören, wie der Hof, zur luther. KRir- che, aber das neuerworbene Baumholder hat meistens kath. Bewohner. Die Ein- künfte mögen gegenwärtig auf 500,000 Gulden steigen; 1806 beliefen sich die Eink. auf 425,413, die Ausg. auf 302,113, und die Staatsschuld auf 1,103,152 Guld. Das Militär übersteigt nicht 150 Mann ohhe Landwehr. Die Sächs. Hausge- setze sind auch für den. Herzog von Ko- burg gemeinschaftl., aulserdem steht derselbe im Nexu Gothano, hat aber sei- nem Antheil an der Universität Jena newerdings entsagt. Titel und Wappen sind mi; den übrigen Linien gemein- schaftl,, nur hat der Herzog die von sei- ner neuerworbenen Herrschaft an der Saar darin aufgenommen.Die Land- stände sind zwar nicht aufgehoben, aber bis jetzt noch nicht in Wirksam- keit getreten. Das höchste Landeskol- legium ist das Landseministerium, Un- ter demselben steht die Landesregierung, die eines Theils ein Landeslohesats-,- nanz- und. Polizeikollegium, anderen

"iheils ein Justiz- und Pupillenkolle-

zium undLehenhof ist und sich in 2 Se-

)im Fürst. Saalfeld

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nate theilt. Ein Konsistorium:besor die kirchl: und. Schulangelegenheite die Oberforstamts- Administration a Forstsachen, auch bestehen eine Krie 4 kommission und Oberhöfmarschallamt. Die untern Justiz- und Verwaltungsbe. hörden sind die Aemiter, Magistrate und Patrimonialgerichte(das Uebrige s, un. ter Koburg, Saalfeld und Baumholder) Sachsen- Meiningen, Deutsches her zogi Haus,: dem Range nach das Jtein der Beihe der Sächs.- Fürstenhäuser welches mit denselben in der Bundes. versammlung die ızte Stelle einnimmt und im Plenum eine, eigene Stimme führt. Es besitzt 1) einen Antheilan Henneberg, 2}'einen Antheıl an Kobur und 3) gemeinschaftlich mit Gotha das Amt Kömhild zusammen 20 QM. mit 56,269 E., in 6 St., ıı Mil., 200 D. nm. Ort. Schaften und 10,410 H.(s. Meiningen) Die Einkünfte werdei auf 350,000 Euld,, das Militär auf-30o Mann geschätzt, Die Verfassung st ‚fast die nämliche wie in den übrigen'Sächs. Ländern. Es bestehen Landstände,. welche aus den Rittergutsbesitzern und den Deputirten dreier Städte zusammen gesetzt sind u, in Steuern u. andern Landesaugelegen. heiten einwirken. and Wappen sind die herzogl. Sächsischen, nur setzt der Landesherr dem Ersteren.noch Graf von Sayn und Wıtgenstein hinzu. Das höchste Landeskollegium ist der. Gehei- merath. Die Regierung ist das obere Justizkollegium u..der Lehenhof, auch ressortirt von derselben eine Vberpoli- zeikommission. Die Kirchen- u. Schul» angelegenheiten leitet das Konsistorium, die Aufsicht über die Domänen. und Regalien hat die Kammer, über die For. sten das Oberforstamt, über.dıe Bausa- chen das Bauamt, über das bergwesen die Berg- und Hütteninspektion, über die Steuersachen die landschaäftl. Steuer- und Kassendeputation, über das Militär die Kriegskormmission und über die Ver. besserung des Landbanes eine Oberöko- nomiekommission. Alle diese Behörden befinden sich in der Residenz Meınin- gen. Das Land ist in 11 Aemter einge- theilt, die,57 Mutter- und 30 Tochter- kirchen sihd unter 7 Superintendeniu» ren vertheilt,; .. Sachsen- Weimar, Deutsches groß. herzogl. Haus, ‚dem Range nach unter den Sächs. Fürstenhäusern. das, Erste, welches mit den übrigen in der Deut schen Bundesversammlung die ızte Stel- le angewiesen erhalten hat, im Plenum aber eine eigene Stimme führt. Es be- sitzt 1) das Fürst. Weimar, wozu auch der Neustädterkreis und andere Parzel- len geschlagen sind 4500 QM., mit 129,600 E. 2) das Fürst. Eisenach mit Zu- behör 20,99 QM., mit 03,274 E.. ts. d. Art.); zusammen'66,g2 Qbi., mit 3007

E., in 33 St.,. ı0l/g Mil. und 079 D.: ie 7

Einkünite mögen sich gegenwärtig auf ıl/, Mill. Gulden ,. das stehende Militär aut 1,000 M. ohne Landwehr belaufen. Das Land hat noch Schulden. Vet Landesherr genielst alle mit der großs- herz. Würde verbundenen, mithin KO, Vorrechte und bekeunt sich zur lulä. Religion: die Majorennität trıtt mit dem vollendeten: ıgten Jalre ein,. ‚die Vormundschaft tührt der. nächste Agnalı wenu:keiti Testament vorhanden ‚1815 die Primogenitur ist eingelührt, uud die nachgeborenen Prinzen erhalten APR nägen. Der grolsherz. Titel asE: Grols* herzog von. Sachsen- Weimar- Eisenach,

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