Teil eines Werkes 
2 (1817) L-Z : mit einigen Nachtr.
Entstehung
Seite
211
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#rähöhlen und Hütten Simowies nicht verlassen. Ganz verschieden von ihnen, sowohl in Bildung als Sprache, sind die Obischen Ostjäken, die zwar ebenfalls Fischer und Jäger sind, und im Gouv. Tobolsk am Ob und Irtysh wohnen, reden und zu diesem Volke gehören, Sie theilen sich in die beiden Stämme Asjachen und CGhonde Chui, haben die Taufe angenommen und Steuern, für 35,262 Köpfe.;

Ostiano, Oestr, St.in der Milan.Dlg. Mantua am Oglio, mit 3,330 E.

Ostiglia, Oester. beträchtlicher Mfl. am Po, in der Milan. Digz, Mantua.

OÖstindien, s. Hindostan.

Ostinlische Kompagnie,. Britt. Han- delsgesellschaft, die gegenwärtig über den grölsten u. befsten Theil von Hin- dostan, über einen Theil von Sumatra und über mehrere Inseln im Indischen und Atlantischen Ozeane gebietet und unter dem Schutze der Brittischen Kro- ne 29,597,40 QM. mit 46,902,000o Menschen mithinzu den- grölsten Mächten der Erde gehört. Diese Macht ist aus einer kleinen Han- delsgesellschaft entstanden, die 1600 zu- erst mit einem Kapitale von 297,005 Gul«- den. zusammentrat und einen Handel nach Ostindien, wo damals die Hollän- der herrschten, versuchte. Sie wurde vom Glücke begünstigt, undschon 1643 erwarb sie eigenthümlsch"die Stadt Madras, wo sie das Fort S. George an- legte, und ı65ı die Insel Helena als Er- frischungsplatz besetzie. Ihr schnelles Wachsthum aber datirt sich erst seit der Mitte des ı$8ten Jahrhunderts, wo Frankreich sich zum Herrn von Östin- dien aufwerfen wollte, und wo die Ge- sellschaft gezwungen.wurde, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Die[s geschah unter Clive mit solchem Glücke, dals die Franzosen ganz aus Ostindien ver- trieben und mehrere günstige Um- stände ihr fast das ganze Reich der Mo- olen in die Hände gaben. Jetzt be- errscht die Gesellschaft als unum- schränkte Gebieterin die ganze Küste Hindostans, von dem Ghautsgebirge bis zum Kap Comorin, vom äulfsersten nördlichen Ende des Shindu bis zur M. des Ganges, mit Ausnahme der unter Einschränkungen zurückgegebenen Nie- derländischen, Französischen, Däni- schen und Portugiesischen Besitzungen und derLänder der Punahmahratten, die vertragsmälsig in ihre Häven keine an- deren,, als Schiffe unter Brittischer Flag- ge zulassen dürfen; unter ihrem Schuz- ze stehen: der Nizam, der Nabob von Aude und andere Indische Fürsten; der

Rajah von Nepaul ist durch die Trak-

tate von 1815 und 1816 gedemüthigt, die Mahraiten mit der Gesellschaft verhün- det und dieBeherrscher von Birma, Iran und Tibet durch freundschaftliche Ver- hältnisse an ihr Interesse geknüpft. Ihre Einkünfte betragen gegenwärtig mehr als 178 Mill. Gulden; ihr Vermögen in baaren Kapitalien, Forderungen und Woaaren 441,500,000,und ihre Schulden etwa 415 Mill. Gulden. Sie unterhält in Hindostan, jedoch mit Einschlusse der von ihr besoldeten königl, Truppen, eine Kriegsmacht von-mehr als 124,000 M., näml.: 4 Reg. Europ. Kavalerie, 21 Reg. Europ. Infanterie und 6 Batt. Eur. Artillerie, dann 9 Reg. Seapoys Kav., 42 Reg.Infant, dgl. u, 3,500M. Seap. Artille-

aber einen Finischen Dialekt

Ost 2

rie. Diefs Heer, auf Euro p. Art armirt, eqtuipirt und exerzirt und vom Geiste der.Burop. Taktik regiert, ist der Mili- tärmacht des ganzen übrigen Indiens unendlich überlegen, indem die Arma- tur der Indischen Truppen blofs in Luntenflinten, Lanzen und Bosen und ihre Stärke in der leichten Reiterei be- steht, die nur beim ersten Anlaufe furchtbar ist. Nicht besser bewaffnet sind die irregulären Truppen, welche im Kriege zu dem Heere der Kompagnie stolsen, meistens von den unterworfe. nen Fürsten gestellt und auf 119,300 M. berechnet werden. In Hinsicht der Staätsverfassung und Verwaltune der Länder der Ostindischen Kompagnie ist diese als Souverän unter Britt. Schutze ‚und Oberaufsicht anzusehen. Ihre Rech- te gründen sich auf die mit der Britt. Regierung errichtete Charte, die am ı4ten April ı814 auf goJahre erneuert ist, und die Grundzüge ihrer Verwaltung, wie die Ausübung ihres Handelsmono- pols und dessen Modifizirung enthält. Die Art der Verwaltung ihrer Länder ist: Europäisch, der Gang der Geschäfte beı den höhern Behörden hat eine be- stimmte Richtung; esist eine Kontrol- le der verschiedenen Gewaltzweige vor- handen. Ein Generalgouverneur, wel- cher zu Kalkutta seinen Sitz hat, leitet, abhängig von dem india House, dem Parliamente und gewissermafsen von dem Board of Controul zu London als oberster Staatsbeamter das gesammte sivil- und Militärwesen nicht allein der Präsidentschaft Kalkutta, sondern auch der übrigen Präsidentschaften, Er sowoll, als die übrigen Gouverneure haben das Recht Kriegsgesetze und Ver- fügungen ‚und gesetzliche Bestimmun- gen für die einheimischen Bewohner zu erlassen; sind aber für ihre Handlungen dem Britt. Parliamente verantwortlich. Sowohl dem Generalsouverneur als den übrigen Gouverneurs ist. ein Rath vong Mitgliedern beigegeben. Andere Behör- den sind: ı Justizhof, welcher in allen Civil-, Kriminal- und Kirchensachen Recht spricht und ı Admiralitätsgericht. Die gebornen Britten oder deren Nach- kommen in denLändern der Kompagnie werden nach Brittischen, die Hindner und Eingebornen nach eigenen Gesetzen und durch eigene Richter gerichtet; auch werden die Einkünfte immer nach hergebrachter Weise erhöben. Die Kom- pagnie elırt zugleich die Kasten, die Sitten uud Gebräuche der Hinduer und aller übrigen Eingebornen, so wie ihren Glauben und ihren Kult. Die Besiz- zungen der Ges. zerfallen a)in unmit- telbare, nämlich die 3 Präsid. Kalkutta, Madras und Bombai mit den Niederlas- sungen auf Sumatra, der Prinz Walas- Insel, der Faktorei zu Kanton und der Insel St. Helena 20,383, 10 QM. mit 34,350,000 E,, b) in mittelbare, wohin di Nabobs von Kotschim und Trawankore, der Nizam, der Nabob von Aude, der Nabob von Mysore und die Fürsten u. Könige von Kurra, Kananor. und Kali- kut gehören 9,214,39 QM. mit 12,552,000 E. Nach Hamiltons Bast Ind.(ez. ent- halten: die Präsidentschaften allein 16,605 QM. mit 53,4%,000, die Länder der verbündeten Fürsten aber 7,832. QM. mit 17,500,000,.das ganze. Britt. Hindostan, welches der Komp. gehorcht oder mit ihr verbundenist, 24437 QM. mit 7r Mill. Einw.; z_ Ostmein, en s Lahrader,