Teil eines Werkes 
Theil 2 (1781)
Entstehung
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482 8. Vierter abſchnit.

Gefahr ſtehen, von der Macht des Windes auf einer untebten Sei⸗ te ergriffen zu werden und zu zerbrechen.

§. 544.

Zu dieſen beiden Gattungen von Arbeitsleuten nimmt man da⸗ her gern gelernte Zimmerleute oder Muͤhlaͤrzte, welche, da ſie nicht immer auf ihren angewieſenen Poſten zu thun haben, auch zu an⸗ dern Zimmerarbeiten, auf dem Salzwerk koͤnnen gebraucht werden.

F. 545.

Denen Stallknechten werden die auf einem Salzwerk n⸗ thige Pferde, Maulthiere oder Ochſen anvertraut. Sie muͤſſen uͤberhaupt dafuͤr ſorgen, daß dieſes Vieh ordnungsmaͤſig gefuͤttert werde. Sollen Fahrten damit verrichtet werden, ſo muͤſſen ſie ſich als Fuhrknechte gebrauchen laſſen. Sind aber dergleichen Thiere beſtimmt Kunſtraͤder zu treten, ſo muͤſſen ſie dieſelbe in oder auf, den Kunſtraͤdern genau beobachten, damit ſie einen ſteten Gang be⸗ halten. Sie muͤſſen in dieſem Fall angewieſen ſein, kein Thier laͤnger als zwei Stunden in oder auf einem Tritrad gehen zu laſſen,

wie ihnen dann uͤberhaupt auch das Vieh bei Fahrten nicht zu iber⸗ treiben eingeſchaͤrft werden muß.

§. 456.

Der Sodenſchmidt muß ſich üͤberhaupt gefallen laſſen, zu allen Stunden und Zeiten zur noͤthigen Schmidtarbeit parat zu

ſein,