Teil eines Werkes 
Theil 2 (1781)
Entstehung
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Von der Adminiſtration eines Salzwerks. 7

wird alſo einen Oberaufſeher der den erſten Oberbedienten vor⸗

ſtellt, noͤtig machen. Einen ſolchen Oberaufſeher kann nun der Landesherr mit einem dieſer Stelle gemaͤſſenen Charakter taufen. Mehrere Oberbedienten auſſer dieſen vier erwaͤhnten anzuſtellen, iſt

ein wahrer Ueberfluß, wenn auch das Salzwarf noch ſo groß und

weitlaͤuftig waͤre. §. 535.

Wann nun ſaͤmtliche vorbenannte Perſohnen, ſie mögen zu denen Officianten oder zur Knappſchaft gehoͤren angeſtellt werden ſollen, ſo iſt noͤthig, daß eine jede eine Inſtruktion, das iſt, eine Vorſchrift erhalte, was ſie thun und laſſen ſolle. Dieſe kann nicht

ertheilt werden, wenn man nicht eines jeden Beſchaͤftigung und

Amtsverrichtung vorher weiß. Wir wollen daher zuerſt in Erwaͤ gung ziehen, worinnen die verſchiedene Beſchaͤftigungen der Knapp⸗ ¹ ſchaft beſtehen, ſodann zu deren naͤchſten Vorgeſetzten denen Unter⸗ bedienten gehen, und ſehen, was dieſe zu thun haben, endlich zu den Oberbedienten aufſteigen und betrachten- was dieſen oblieg⸗

§. 536.

Die ganze Knappſchaft beſteher§. 732. aus 1) Gradirern. 2) Soͤdern. b 3) Salzmoͤttern und Salzwiegern. 4) Brunnenmeiſtern. 5) Windmauͤllern. 6) Stallknechten und

7) Dem Sodenſchmidt. 24

3l. Theil, Ppp. 532.