Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
Entstehung
Seite
198
Einzelbild herunterladen

5. 17. Jeder Geometer ſon fuͤr die Rictigkeit ſeiner Meſſungen und Zeichnungen haften, und iſt'erbun, den. jeden gemachten Fehler auf ſeine alleinigen Koſten zu verbeſſern.

*

§. 18.

Sollte aber ein Geometer offenbare Nachläßigkeit ſich zu Schulden kommen laſſen oder dieſe In. ſtruction vorſätzlich übertreten; ſo ſoll er nicht allein von der Forſtvermeſſung alsbald ausgeſchloſſen, und der gemachte Fehler auf ſeine Koſten durch einen andern Geometer verbeſſert werden, ſondern man wirh ihn auch noch mit einer Puemeſenen Strafe belegen laſſen.