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Im andern Fall aber, wo naͤmlich das Waldgrundſtu ck jetzt noch mit Holz bewachſen iſt, nimmt entweder der Verkaͤufer das Holz vor der Abtretung hinweg— worauf der erſte Fall auch hier eintritt— oder er überläßt das Holz gegen Bezahlung an den Käufer des Grundſtückes. In dieſem Fall wird das Holz mit ſeinem Zuwachſe taxirt, auch die Zeit beſtimmt, binnen welcher es völlig abgetrieben ſeyn kann,
und, nach der im zweyten Abſchnitte unter N. IV. gegebenen Anweiſung, ein Capital berechnet,
das, einſchl ießlich ihm ſelbſt, nach der beſtimmten Abtriebszeit, dem berechneten Erlöſe aus Holz, und den binnen dieſer Zeit aus dieſem Erlöſe gezogenen Zinſen, gleich iſt. Dieſes Capital und der Werth des Bo⸗ dens zur Zeit, wenn er als Feld oder Wieſe nutzbar wird, beſtimmen den Geldwerth des zum Verfauf⸗ ausgeſetzten Grundſtückes. 1
Sollten auf einer ſolchen Grundfläche nachtheilige oder vortheilhafte Gerechtſamen ruhen; ſo muͤſſen dieſelben zu Geld angeſchlagen, und ein Capital, das dem Werthe dieſer Gerechtſamen gleich kommt, im erſten Falle vom Werth des Grundſtückes abgezogen, im andern Falle aber dem Werthe zugeſetzt werden.
Z. B. das Waldgrundſtück ſey 400 Morgen groß. 100 Morgen davon ſollen Wieſe, und 300 Mor⸗ gen ſollen Ackerland werden.—. Der jetzige Holzbeſtand betrage 3000 Klaffter Buchenholz und 400 Klafß⸗ ter Erlenhelz, die binnen vier Jahren verkauft werden können, und woran jetzt jährlich 60 Klaffter Buchen⸗ holz und 4 Klaffter Erlenhelz zuwachſen.— Geſetzt ferner, die Klaffter Buchenholz könne, nach Abzug des Hauerlohnes, zu 3 fl. und die Klaffter Erlenholz zu 2 fl. verkauft werden. Geſetzt auch noch, der Mergen, welcher Wieſe werden kann, erfordere, nach Abzug des Erlöſes aus dem Stockholze, 10 fl. Cultur⸗ koſten, und könne nachher zu 40 fl. angeſchlagen werden; der Morgen, welcher Ackerfeld werden kann, hingegen erfordere 5 fl. Culturkoſten, und ſey nachher 20 fl. werth.
Wie hoch kann der jetzige Geldwerth von dieſem Waldgrundſtuͤcke berechnet werden? Man rechne auf folgende Art: 2) Der jetzige Holzbeſtand beträgt: a) Buchenholz.... 3000 Klafftern
daran Zuwachs in 4 Jahren 300 60 ½ 5=—= 150 Klafftern
Zuſammen=— 3150 Klafftern werth= 9450 fl.
b) Erkenhelß.... 400 Klafftern daran Zuwachs 20 4 ✕ 5———. 10 Klafftern Zuſammen— 410 Klaftem werth— Z2o fl. Holzwerth binnen 4 Jahren zuſammen 40270 fl. Dazu die Zinſen von 3 Jahren.... 770 ¾ fl.
Helz und Zinſen daraus— Summa— 21040 ¾ fl.
auf toit
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