Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
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Lehm und ein Drittheil Grant oder kleine Steine zeigte; ſo müßte mit einer Rabenfeder in die erſe Reihe das Zeichen der Dammerde zweymal, und das Zeichen des Kieſes einmal geſetzt hingegen in der zweiten Reihe das Zeichen des Lehms zweymal, und das Zeichen des Grantes einmal angebracht

werden.

U. ſ. wW.

Man ſieht alſo hieraus, daß es durch eine ſolche Character⸗Schrift nicht allein möglich iſt, die Werſchiedenheit der auf einander folgenden Erd und Steinarten auszudrücken, ſondern daß ſegar das Ver⸗ hältniß ihrer Vermiſchung in jeder Schichte durch ſie angegeben werden kann. Durch wenige Uebung

und geringes Nachdenken wird man bald in Stand kommen, dieſe Eharaeter⸗Schuif zu leſen und

zu ſchreiben.

Dieſe Beſchreibung des Bodens kann aber der Kartenzeichner oder Geometer e ncht eher in die Karte tragen, bis ihm der Taxator, dem die Unterſuchung des Bedens obliegt, die Reſultate ſeiner Unterſuchun⸗ gen mitgetheilt hat.

Auſſerdem muß den Kartenzeichnern oder Geometern vorgeſchrieben werden:

2)

Daß ſie das Papier, worauf die Karte gezeichnet werden ſoll, vor der Zeichnung auf Leinwand kleben ſollen, weil ſonſt die ganze Zeichnung unrichtig wird, wenn dieſes nach der Zeichnung der Karte geſchieht:

Daß ſie jede Zeichnung ſo auftragen ſollen, daß die Nordlinie nach oben zu ſtehen kommt: Daß ſie auf jede Karte die Nordlinie, und wenn mit der Bouſſole gemeſſen worden iſt, auch die Abweichung von der wahren Mittagslinie richtig zeichnen ſollen:

Daß ſie jede Karte mit der Zeichnung des dazu gehörigen accuraten verjüngten Maasſtabes verſehen ſollen⸗.

Daß auf jeder Karte ein vollkommen richtiger ganzer oder halber Decimal⸗Schuh von der

zur Meſſung gebrauchten Kette gezeichnet ſeyn ſoll:

Daß, in ſo ferne mehrere einzelne Walddiſtrikte, welche weit von einander entfernt liegen, auf ein Blatt gezeichnet werden ſollen, und in ihrer wahren Lage nicht gezeichnet werden können, jeder mit einer beſondern Umfaſſung eingeſchloſſen, aber doch ſo gezeichnet werden ſell, daß die auf der Karte befindliche Nordlinie für jede einzelne Zeichnung genau paßt.

Muß vorgeſchrieben werden, daß zu jeder, nach dem großen Maasſtabe aufgetragenen, Special⸗Karte kein größeres Blatt genommen werden ſoll, als 4 Fuß lang und etwa 2 Fuß breit. Sellte aber die ganze Zeichnung auf eine ſolche Platte nicht gebracht werden können; ſo iſt die Karte auf eine ſchickliche Art in mehrere Blatter zu theilen.

C2z A 83)