VI “ G Biertes Kapitel.
Ven Abſchaͤtzung der noch nicht haubaren Hochwaldungen, die unvollkommen beſtanden ſind. 2 4⁴*⁴..1 0„
. 12) Wenn ſie Horſtweiſe einen vollkommenen Beſtand haben, aber wegen der zwiſchen den Horſten befindlichen Blößen unvollkommen ſind.
2) Wenn der junge Hochwald einen, entweder auf eine Zeitlang, oder bis 4 2 zu ſeiner Haubarkeit unvollkommenen horſtweiſen Beſtand hat.
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3) Wenn die jungen Hochwaldungen keine leere Stellen, ſondern einen, ent⸗ weeder auf eine Benange oder bis lur Haubarkeit uͤberhaupt unvollkomme⸗ nen Beſtand haben..
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Fuͤnftes Kapitel.
2)) Wenn die alten Bäume vor der Haubarkeit des jetzt jungen Holzes aus
Von Abſchäͤtzung der Niederwald⸗ Diſtriktr, welche Hoch⸗ und Niederwald zugleich ſind
Achtes Kapit el.
Von Berechnung des Holzertrages, der von Waldblößen zu erwarten iſt, die erſt nech cultivirt werden ſollen...
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Siebenter Abſchnitt.
eines Forſtes haben....
Von Abſchätzung der Hochwaldbeſtände, die junges und altes Holz vermiſcht enthalten.
demſelbden genommen werden ſollen. 4.. 2) Wenn die alten Bäume bis zur Haubarkeit des jetzt jungen Waldes ſtehen bleihen ſollen.„...„.„...„. Sechſtes Kapitel. Von Abſchätzung de Nadedetalhſeſnde..... .„Siebentes Kapitel.
Von den Servituten und andern Walduͤbeln, die Bezug auf den Holzertrag
108.
1214.
115.
1224.
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