Teil eines Werkes 
2 (1819) Zweyter oder practischer Theil. : nebst einer illuminirten Forstkarte und mehreren Tabellen
Entstehung
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durchplaͤntert werden, daß auf jedem Morgen, wenn der Boden zut oder mittelmaͤßig iſt⸗

m Durchſchnitte genommen, die beßten 300 Stämme, wenn der Boden aber ſchlechter, als mittelmäßig, ſeyn ſollte, die beßten 400 Stämme, bis zur Haubarkeit im 12oten

Jahre ſtehen bleiben. 3 1

Die reinen Eichenbeſtände müſſen wie die Buchenbeſtände behandelt werden. Nur

iſt der Dunkelſchlag etwas früher zu lichten, weil die jungen Eichen den

anhaltenden Schatten nicht ertragen können. Sie werden übrigens, wie die Buchenbeſtände,

im 60 und 9o jährigen Alter durchpläntert. Da ſie aber ſtärkere Stämme liefern ſollen,

als die Buchenwaldungen; ſo müſſen ſis auch eine längere Umtriebszeit haben, und daher

im 120 jährigen Alter bis auf die beßten 20 Stämme, und im 250 jährigen Alter bis auf die beßten 150 Stämme pro Morgen durchhauen, und im 18oten Jahre als haubar, wie die Buchenbeſtände, wieder abgetrieben und verjüngt werden. Sollte aber ein 210jäh⸗

riger Umtrieb beſtimmt ſeyn, ſo iſt im 180 jährigen Alter der Beſtand eines jeden Morgens bis auf die beßten 100 Stämme abermals zu vermindern, und die Verjüngung im 210ten

Jahre vorzunehmen. Die Fichtenbeſtände in dieſem Ferſte ſind da, wo ſie vor dem Winde geſchützt liegen, beym Abtriebe ſo zu hauen, daß auf jedem Morgen ſo viele der kürzeſten und äſtigſten Stämme ſtehen bleiben, als nöthig ſind, um zu bewirken, daß die äußerſten Spitzen ihrer längſten Aeſte ohngefähr 8 bis 10 Fuß von einander entfernt ſind. In dieſer Stel⸗

lung bleibt der Schlag, bey zugelaſſener Behütung mit dem Viehe, bis hinlänglicher Saa⸗

men an den Bäumen hängt. Alsdann muß im naͤchſten Frühjahre, wann der Saamen ſtark ausfliegt, die Oberfläche des Schlages mit eiſernen Handrechen oder mit einem ſperri⸗ gen Schleppe⸗Buſch ſtark überkratzt, die allenfalls zu ſehr beſchwühlten Stellen, vor dem Abfliegen des Saamens, durch Aufkippen mit der Hacke, verwundet, und der Schlag in die ſtrengſte Heege gelegt werden. Sind nachher die jungen Fichten in hinläͤnglicher Menge erfolgt, und 6 bis 10 Zolle hoch geworden; ſo müſſen alle Saaibäume bey Schnee gehauen, und auf die ſchicklichſte und unſchäͤdlichſte Art an den Saum des abgetrtebenen Schlages gebracht werden. Sollten aber noch leere Stellen im Schlage vorkemmen, ſo müſſen ſolche in demſelben, längſtens aber im naͤchſten, Fruhjahre mit 6 bis 8 Zoll hohen, recht geſunden Fichtchen, in der Entfernung von 3 Fuß, bepflanzt und in jedes nur 6 Zoll tiefe Pflanzloch zwey ſolcher Stämmchen, 4 bis 6 Zolle von einander entfernt, geſetzt werden, damit keine Nachbeſſerung nöthig werde, wenn eins von beyden Staͤmm⸗ chen verderben ſollte. Dieſe Regel iſt übrigens bey allen Pflanzungen zu befolgen, wenn die zu verſetzenden Stämmchen klein find, und man nicht nöthig hat, auf Erſparniß der Pflänzlinge zu ſehen, die oft in unzählbarer Menge aus den natürlichen und künſtlichen

Schlägen und Saatplätzen, ohne den mindeſten Nachtheil, genommen werden können. Sellte