Teil eines Werkes 
2 (1819) Zweyter oder practischer Theil. : nebst einer illuminirten Forstkarte und mehreren Tabellen
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen

4.)

G

6.)

8.)

Vorerinnerung.

In jeden Dunkelſchlag des Buchenwaldes, der im nächſten Jahre gelichtet wird, ain,

wenn es zu dieſer Zeit wegen Mangel an Saamen nicht geſchehen kennte, doch unfehl⸗ bar in jeden Lichtſchlag, müſſen in der Entfernung ven 3 bis 10 Schritn

Eicheln untergehackt werden, damit die Nachkommenſchaft das nöthige eitne

Bau⸗ und Werkholz beym Abtriebe der Buchenwaldungen zugleich finden kann.

Wenn der junge Nachwuchs, im Durchſchnitte genommen, 2 bis 3 Fuß hoch gewona iſt, ſo müſſen alle alte Buchen, ſammt den ſchadhaften und ſchlechtgewachſenen oder ganz ſin ken vollkommen haubaren und überſtändigen Eichen, herausgenemmen werden. Von denſlin⸗ ſten und dauerhafteſten Eichen ſind aber unfehlbar ſo viele überzuhalten, als in weſe⸗

y

ciellen Bewirthſchaftungs⸗Vorſchrift für jeden Diſtrikt oder jede Abtheilung beſtimmt iſ, ä dieſe Eichen zur Befriedigung der Bau⸗ und Werkholz⸗Bedürfniſſe in entfernteren Pnin

nöthig ſind, und bey Berechnung des Bauholz Ertrages auf dieſe Stämme beſondere Ni⸗ ſicht genommen worden iſt,

Es dürfen daher die zur Ueberhaltung beſtimmten Ein

um keinen Preis und unter keinerſey Vorwand abgegeben werden, wenn der entwein

Bewirthſchaftungs⸗ und Benutzungsplan nicht in Unordnung kommen ſoll.

Sollten nach bieſer letzten Hauung, die bekanntlich der Abtriebsſchlag heißt,

trächtliche leere Stellen im Schlage ſich finden, die bey genauer Befolgung vorſtehen Regeln, nur durch unvorſichtige Bearbeitung und Abfahrt des Holzes, oder durch ſeh

Unglücksfälle entſtehen können; ſo müſſen ſolche, ohne Aufſchub, mit kleinen Buc⸗

und Eichenſtämmchen in der Entfernung von 2 bis 3 Fuß bepflanzt,

von der Beſaamung an, bis er dem Viehe vollkommen entwachſen iſt, aufs ſtrengſ heegt werden.

Im 5o bis 60 jährigen Alter bes neuen Beſtandes iſt derſelbe zum erſtenmale von min drücktem Stangen⸗ und Reidelholze zu befreyen. Bis dahin aber darf, auſſer dem aln falls angeflogenen Aſpen⸗ und Saalweidenholze, nichts daraus genemmen werden, weil Schneeanhang und Duft, der im Dianenburger Forſte ſehr gewöhnlich iſt, die frühe plänterten jungen Waldungen ſehr beſchädigen, und viele ganz ruiniren würde. dieſer erſten Durchplänterung im 60jährigen Alter der Buchenbeſtände müſſen auf im rheinländiſchen Morgen die beßten 600 bis 800 Reidel ſtehen bleiben. Dieß wird Ris dem nur einigermaßen vollkommenen Beſtande von 50 bis 60 jährigem Alter erfelgen,

wenn die Forſtbedienten genau darauf halten, daß kein Stamm der erſten un

zweyten Claſſe weggehauen wird.

und jeder Stah

1 b

Im 9o jährigen Alter des nach der vorigen Beſtimmung im 6oten Jahre durchpläͤntenn

Buchenbeſtandes muß derſelbe noch einmal von übergipfeltem Reidelholze befreyet und 6 durhe