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oder mit dem eben so zusammengelegten Sacke und legt
darüber die Deckengurte um den Leib. Durch letztere wird die Compresse in der Lage erhalten, zugleich die Naht an der Bauchwunde uuterstützt und die zu heftige Ausdehnung der Bauchwände beim Aufstehen des Thie- res u. s. w. verhütet.— Man läſst nun das Thier eut- fesseln, vorsichtig aufstehen und sucht es in den Stall zu bringen. Hier stellt man es(kleinere Thiere legt man) mit dem Hintertheil höher. Die Bandage muls in den ersten Tagen liegen bleiben und von Zeit zu Zeit nachgesehen werden, ob sie nicht zu locker oder zu fest liegt, und besonders, ob die Gurten nicht auf die Wirbelsäule drücken. Je nach dem Befund macht man sie etwas lockerer oder fester, und neben der Wirbel- säule legt man unter sie etwas glattes Stroh, Werg oder Leinwand.— Das Thier mufs möglichst ruhig, in gauz magerer Diät und in einem mäſsig warmen Stalle gehal- ten werden. Die Kothentleerung erleichtert man durch Klystire von schleimigen Flüssigkeiten, die Haruentleerung durch täglich dreimal wiederholte Applikation des Katheters (letzteres jedoch nur, wenn das Thier dadurch nicht beunruhiget wird). In das Getränk giebt man Salpe- ter, und wenn dennoch Entzündungs-Symplome erschei- nen, macht man reichliche Aderlässe und giebt innerlich Oalomel. Das Euter mufs, je nachdem es sich mit Milch füllt, ausgemolken werden. Das Junge an dasselbe zu legen, ist wegen der damit verbundenen Beunruhigung nicht zweckmäfsig.— Nach 4— 6 Tagen macht man
die Bandage zuerst so locker, dafs sie fast nur am Leibe
häugt und nimmt sie 6— 8 Stunden später gauz ab. Auf diese Weise wird ein plötzlicher Wechsel der Tem- peratur am Leibe des Thieres vermieden. Man reiniget die Wunde mit lauwarmem Wasser, entfernt die locker gewordenen Hefte und legt dann eine reiune Bandage, gleich der vorigen, wieder au, um die noch liegenden Hefte und die durch adhäsive Entzündung frisch eutstau- dene Vereinigung zu unterstätzen. Denn diese ist selbst im günstigsten Falle nach 4— 6 Tagen noch nicht so ſest, daſs sie deun Dehnungen der Bauchwände bei Be- wegungen des Thieres, beim Aufstehen und Niederle- gen u. s. w. sicher widerstehen könnte; dies ist erst nach 12— 14 Tagen der Fall, und bis dahin muſs die Bandage angewendet, jedoch zur Reinigung der Wunde und zur Entfernung der letzten Hefte jeden zweiten Tag einmal abgenommen werden. Die Bandage ist um
so mehr nöthig, wenn einzelne Hefte in dem ersten
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Zeitraume durch die Wundränder gerissen sind; weil man an stehenden Thieren selten neue Hefte anbringen kann, das Niederlegen hierzu aber bei Pferden und Rin-
dern nicht geschehen darf.— Im Uebrigen wird das Thier so behandelt, wie vorstehend angegeben ist. §. 150.
Bei dem Gebärmutterschnitt durch die Flanke macht man, nachdem die nöthigen Vorbereitungen(wie oben S. 182 u. 183 gesagt) geschehen sind,— an der gewählten Flanke durchdi e Bauchwand eiuen Schnitt, der wieder wie bei der andern Methode, bei groſsen Thieren 8 bis 10 Zoll, bei Schaafen gegen 5 Zoll lang sein muſs. Dieser Schnitt begiunt bei Erstern etwa 3 Zoll, bei Letztern 1 Zoll vor und unter dem Darmbeinswiukel und geht schräg nach unten und ein wenig uach vorn. Er durchtrennt, aufser der Haut, einen Theil des Bauch- hautmuskels, des äufsern und innern schiefen und des queeren Bauchmuskels bis auf das Bauchfell. Letzteres öffnet man auf die oben gelehrte Weise vorsichtig, so dafs Verletzungen der Gedärme vermieden werden. Etwa blutende Gefäfse schliefst man sogleich durch Zodrehen oder durch Ligatur, und die an der Oeffuung liegenden Därme schiebt man nach vorn in die Bauchhöhle und läſst sie auf die im vorigen§. angegebene Art zurückhalten.
Hierauf öffnet man den Uterus mit einem der Gröſse des Thieres augemessenen Schnitt(wie oben), welchen man in der Längenrichtung des Organs, aber etwas schräg von der obern Fläche zur Seite führt; eben so öffnet man die Fruchthäute, zieht den Foetus heraus, unterbindet und durchschneidet die Nabelschnur, löset und entfernt die Nachgeburt, reiniget mit dem Schwamm den Uterus von Blut und Fruchtwasser und vereiuiget die Wunden mit Heften der Knopfuath, ganz so wie bei der ersten Methode. Einige französische Thierärzte ha- ben den untern Wundwinkel nicht durch die Naht, son- dern nur mit einem Werg-Tampon geschlossen, um durch Wegnehmen desselben den, in der Bauchhöhle angesammelten Flüssigkeiten einen Ausweg zu verschaf- fen. Letzteres ist jedoch nicht nöthig, da mäfsige Men- gen dieser Flüssigkeiten durch Resorption beseitiget werden, bei groſsen Quautitäten aber der Tod durch die Bauchfellentzündung erfolgt,— welche durch das Eindringen der Luſt durch die Oeffnung sogar sehr au- geregt werden kann.
Die Nachbehandlung ist im Weseutlichen ganz so
wie im vorigen§. gelehrt worden ist.
XXXIX. Die Amputation oder Eæstirpation der Gebärmutter(Aunususs⸗ Uteri).
§. 151.
Diese Operation besteht in dem kunstmäfsigen Ab- lösen der vorgefallenen Gebärmutter von der Scheide und in dem dauernden Verschliefsen der letztern an der Stelle der Trennung. Sie ist angezeigt: wenn die Ge- bärmutter vorgefallen und zugleich in einem so bedeu- tenden Grade verletzt oder durch Brand, Ulzeration, Verdickung u. s. w. entartet ist, daſs ihre Zurückbrin- gung in die Bauchhöhle nicht geschehen kann, das Thier aber, nach dem Wunsche des Eigenthümers, um jeden Preis erhalten und von dem sehr lästigen, selbst gefähr- lichen Uebel befreiet werden soll.
Diese Umstände finden sich nur selten zusammen an einem Thiere vor und die Operation wird deshalb, auch zum Theil wegen der damit verbundenen Gefahr, auch nur sehr selten unternommen. Doch ist sie an Schaafen, Schweinen und Hunden mit gutem Erfolge gemacht worden; selbst über ihre Ausführung an Stuten und Kühen sind einzelne glückliche Fälle bekannt; aber jedenfalls ist dieselbe an diesen Thieren wegen der Gröſse des Uterus schwieriger und gefährlicher als bei jenen.
§. 152.
Der Operations-Apparat ist höchst einfach, indem
man bei Pferden und Rindern nur eine starke, etwa
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